Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Kein Schutz für…

Blosse Ideen, Leistungen (z.B. Zusammenstellen eines Telefonbuchs), Konzepte oder Anweisungen an den menschlichen Geist (z.B. Kochrezept) sind vom Urheberrechtsschutz ausgenommen – selbst dann, wenn sie individuellen Charakter aufweisen. Nicht geschützt sind Gesetze, Verordnungen und andere amtliche Erlasse sowie Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen, Zahlungsmittel, Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche.

 

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