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Strategie definieren
Wie wollen Sie Ihr Geistiges Eigentum auf lange Sicht schützen und verteidigen?
Wägen Sie Kosten und Nutzen ab und definieren Sie eine Schutzrechtsstrategie. Halten Sie fest, was Sie wie schützen wollen, in welchen Ländern und wie lange, ob und wie Sie die Schutzrechte überwachen werden, wie verteidigen und allenfalls verwerten (z.B. verkaufen oder lizenzieren).
Einige Fragen, die Sie sich in diesem Zusammenhang stellen sollten:
- Was wollen Sie wie schützen? Erfindung, Marke oder Design? Oder alles gleichzeitig? Wollen Sie vom Regenschirm den Öffnungsmechanismus patentieren lassen, und/oder die Form des Griffes oder das Stoffmuster als Design hinterlegen, und/oder den Namen des Schirms als Marke eintragen?
- Wie wollen Sie Ihre Erfindung schützen?
- Sie können die Erfindung geheim halten,
was in gewisser Weise ein kostengünstiger, zeitlich unlimitierter Schutz ist. Dritte könnten aber hinter Ihre Lösung kommen und sie dann frei selbst anwenden. - Sie können die Erfindung durch ein Patent schützen.
Als Patentinhaber können Sie während maximal 20 Jahren Ihre Erfindung gewerblich nutzen und anderen die wirtschaftliche Verwertung (z.B. die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr) Ihrer Erfindung verbieten. Dies erlaubt Ihnen, das in die Entwicklung investierte Geld wieder einzunehmen und Gewinne zu erwirtschaften. Sozusagen als Gegenleistung müssen Sie Ihre Erfindung exakt erläutern und der Allgemeinheit offen legen (die Erfindung wird in der Schweiz elektronisch auf www.swissreg.ch publiziert, und zwar 18 Monate nach dem Anmelde- oder gegebenenfalls dem Prioritätsdatum). Damit fördert der Patentschutz den technischen Fortschritt: der aktuelle Stand des technischen Wissens wird verbreitet, und Dritte können frei auf dieses Wissen zugreifen und auf dieser Grundlage die eigene Forschung vorantreiben.
Was in der Patentanmeldung nicht offen gelegt und damit geheim gehalten wird, ist nicht geschützt. - Oder Sie können die Erfindung veröffentlichen, ohne sie zu patentieren.
Sie verhindern damit, dass ein Dritter zu Ihrer Erfindung ein rechtsgültiges Patent erhält. Denn wenn Sie die Erfindung veröffentlichen ist sie nicht mehr neu und somit nicht mehr patentfähig.
- Sie können die Erfindung geheim halten,
- In welchen Ländern wollen Sie Ihr Geistiges Eigentum schützen? In welchen Märkten wollen und können Sie Ihre Produkte vertreiben? Sind Sie bereit, Ihre Rechte in diesen Ländern durchzusetzen?
Wir empfehlen, für den Aufbau einer wirksamen Schutzrechtsstrategie einen Spezialisten (Patent- und/oder Markenanwalt) beizuziehen.
Gut zu wissen
- Ohne Patent-, Marken- oder Designrechte ist man Fälschern nicht zwingend wehrlos ausgeliefert. Herstellern von Originalen steht als Schutz gegebenenfalls das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Seite. Dieses schützt vor allem bei Geschäftsgebaren, die gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten verstossen. Unlauter und widerrechtlich sind z.B. Handlungen eines Wettbewerbers, die Verwechslungen mit den Produkten eines anderen herbeiführen und somit die Kunden irreführen können. Gegen Nachahmung und Nachmachung kann also allenfalls über das UWG vorgegangen werden. (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
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