Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Unternehmensgründung

Gründen Sie im Zusammenhang mit Ihrem neuen Produkt ein eigenes Unternehmen?
Für die Eintragung von Unternehmen in das Handelsregister sind die kantonalen Handelsregisterämter zuständig. Beachten Sie die Grundsätze zur Firmenbildung und prüfen Sie, ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist.

Wussten Sie, dass es zwischen geschützten Marken und Firmen (d.h. Namen von Unternehmen) zu Konflikten kommen kann? Wir empfehlen Ihnen deshalb unbedingt, vor dem Eintrag in das Handelsregister abzuklären, ob identische oder ähnliche Firmen bereits als Marke geschützt sind. Sie können dazu bei einem Rechercheanbieter eine Recherche durchführen lassen.

Mit dem Handelsregistereintrag ist Ihr Firmenname nicht automatisch auch als Marke geschützt. Markenschutz entsteht nur mit der Eintragung des Zeichens im Markenregister, welches vom Institut geführt wird. Da der Handelsregistereintrag Sie nur beschränkt davor schützt, dass Dritte Ihren Firmennamen für die Bezeichnung ihrer Produkte verwenden, kann es sich lohnen, den Firmennamen auch als Marke zu schützen.
 

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Recherchen

  • Professionelle Recherchen: Recherchen nach identischen und ähnlichen Marken mit Schutz in der Schweiz können bei verschiedenen Anbietern in Auftrag gegeben werden.
 

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