Ernährung und Landwirtschaft

 

Geistiges Eigentum im Bereich der Pflanzenzucht

Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte ist aufwendig und teuer. Je nach Sorte dauert es etwa zehn bis fünfzehn Jahre, bis eine neue Sorte auf den Markt gebracht werden kann. Die getätigten Aufwendungen werden über den Verkauf des Saatguts finanziert. Da Pflanzensamen durch Vermehrung einfach «kopiert» werden können, braucht es ein angemessenes Schutzsystem. Dazu dienen insbesondere der Sortenschutz und das Patentrecht. Der Sortenschutz anerkennt die züchterische Leistung und schützt die Pflanzensorte als Ganzes. Der Patentschutz hingegen schützt eine technische Erfindung, wie zum Beispiel eine neue und innovative Eigenschaft einer Pflanze oder ein neues technisches Verfahren, das in der Pflanzenzüchtung verwendet wird.

  

Erhöhung der Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht

Die Wissenschaftskommission des Ständerates (WBK-S) reichte im Jahr 2022 die Motion «Mehr Transparenz bei den Patenten im Bereich Pflanzenzucht» ein. Darin beauftragte sie den Bundesrat, die patentrechtlichen und – sofern notwendig – sortenschutzrechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Bereich der Pflanzenzucht die Transparenz betreffend Patentrechte verbessert wird.

 
 

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