Das Kreuz mit dem Logo

Keine Ermässigung im Internet: Wie Thomas Heinrich, Gründer von bestswiss.ch, zu seinem Markenzeichen fand.

 

Thomas Heinrich, zu jener Zeit noch angestellter Marketing- und Verkaufsleiter, hatte eine Geschäftsidee: den Aufbau einer Dachmarke für regionale Schweizer Spezialitäten aus den Bereichen Stil, Genuss und Design. Der Name des Projekts: «Heidi: best of Switzerland».

Er meldete diesen Namen als Wortmarke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, IGE, an und glaubte die Sache damit erledigt. Doch weit gefehlt. «Ich erhielt Dutzende von Briefen», erinnert sich der 51-jährige Betriebswirt; unter anderem von einer Tourismusorganisation aus dem Bündnerland, die ihm eine Rückzugsfrist setzte; andernfalls würde man vor Gericht gehen.

«Dummerweise», erzählt Heinrich, «habe ich diese Frist verstreichen lassen.» Mit der Folge, dass ihn die Bündner in einen Rechtsstreit verwickelten, der sich über vier Jahre bis vor das Bundesverwaltungsgericht zog.

Doch Heinrich mochte nicht auf das Urteil aus St. Gallen warten. Er startete eine Online-Plattform unter dem neuen Namen bestswiss.ch und bemühte sich wieder um einen rechtlichen Schutz seines Geistigen Eigentums.

 
 

Erste Abklärungen beim IGE ergaben indes, dass der Name für eine Wortmarke zu beschreibend sei. Deshalb entwickelte Heinrich einen Schriftzug mit einem Schweizerkreuz in einem goldenen Kreis und strebte die Hinterlegung als Wort-Bild-Marke an.

Diesmal bemängelte das IGE eine ungenügende graphische Ausgestaltung, wies aber auf die Möglichkeit hin, dies mit einem zusätzlichen Element wettzumachen. Im Oktober 2010 hinterlegte Heinrich schliesslich seine noch heute gültige Marke; bestehend aus dem Schriftzug, dem Kreuz und der Ergänzung: «Das Beste aus der Schweiz».  
 
Seither hat er mit seiner Geschäftspartnerin Anita Di Domenico bestswiss.ch zur führenden Webadresse für Schweizer Lifestyleprodukte ausgebaut. Aktuell präsentiert er rund 200 Anbieter und gegen 500 Artikel; die Liste der Lieferanten reicht von der Luzerner Schokoladenmanufaktur Aeschbach bis zum Bündner Skihersteller Zai.

Der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht ist übrigens gut ausgegangen: Thomas Heinrich darf die Marke «Heidi: best of Switzerland» wieder benutzen. Was er damit anstellt, ist noch offen: «Vielleicht», sagt er, «nutzen wir sie für die Internationalisierung der Plattform.»

 
 

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