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Schön schlau
Staatlich bescheinigte Kreativität: Der renommierte Zürcher Industriedesigner Beat Karrer ist Stammkunde beim IGE.
In der Schweiz sind gut eine halbe Million Produkte mit einem Designschutz belegt. Es handelt sich unter anderem um Stoffe, Uhren, Schmuck oder hochpreisige Möbel und Kaffeemaschinen. Konsumgüter, zum Beispiel Möbel, entwirft auch Beat Karrer. Doch in erster Linie ist er Industriedesigner; und zwar einer der renommiertesten in Europa. Er betreibt im Zürcher Kreis 4 eine Werkstatt, die er «The Lab» nennt und sieht sich als Dienstleister für innovierende Industriebetriebe. «Ingenieure», sagt Karrer, «leiden oft unter einer Art Tunnelblick». Deshalb ziehen viele Firmenchefs im Verlauf des Innovationsprozesses einen externen Designer hinzu. Dieser hat die Aufgabe, technische Errungenschaften so einzubetten, dass das Gesamtprodukt von der potentiellen Kundschaft als funktional und ästhetisch empfunden wird.
Auf einem Rundgang durch das «Lab» präsentiert Karrer eine Balkenleuchte für die Aussenwerbung. Der Kunde war mit einer neuen LED-Technologie konfrontiert. Um sicherzustellen, dass die neuen Leuchtdioden ihre maximale Betriebszeit erreichen, musste das Gehäuse eine möglichst hohe Wärmeabstrahlung ausweisen. Karrers Lösung: Er neigte die Kühllamellen in Richtung des Betrachters. Damit verfügt das neue Gehäuse über eine um 40 Prozent grössere Wärmeabstrahlfläche und lenkt gleichzeitig den Blick auf das beleuchtete Plakat.
«Als Industriedesigner», erklärt der 46-jähige gelernte Schreiner, «gehe ich wie ein Unternehmensberater vor.» Er nütze die Aussenperspektive um bestehende Denkroutinen aufzubrechen. Im Gegensatz jedoch zum Business-Consulter hat Karrer die Möglichkeit, seine kreative Leistung durch ein eingetragenes Design schützen zu lassen.
Eine Option, die allen Beteiligten Vorteile bringt. Für den Kunden steht die Hinterlegung der einschlägigen Muster und Zeichnungen im Vordergrund. Sie schützt vor Nachahmern. Der Designer hingegen profitiert von der gewissermassen staatlichen Bescheinigung seiner kreativen Leistung. Denn sein Einkommen besteht ganz oder teilweise aus Lizenzgebühren. Aus seiner Sicht stellt die Hinterlegung beim IGE eine solide Basis für die Ausarbeitung des Lizenzvertrages dar.
Neben einer einmaligen Vorabzahlung enthalten solche Verträge in der Regel eine Umsatzkomponente. «Als freischaffender Industriedesigner», sagt Karrer, «lebe ich davon, dass meine Entwürfe am Markt erfolgreich sind». Er sagt es ganz emotionslos. Die geschäftlichen Risiken, die mit einer Umsatzbeteiligung immer einhergehen, hat er akzeptiert: «Dafür bin ich frei in der Wahl meiner Projekte».
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