Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Schutz im Ausland

Um eine Marke auch im Ausland zu schützen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Direktanmeldungen in anderen Staaten, Anmeldungen bei regionalen Markenämtern (z.B. beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante) oder internationale Registrierungen nach dem so genannten Madrider System.

 

Bei internationalen Registrierungen müssen Sie zuerst in der Schweiz eine Marke hinterlegen. Verpassen Sie anschliessend die Prioritätsfrist nicht: Wenn Sie für die Registrierungen in anderen Ländern die Priorität der Schweizer Marke beanspruchen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch um internationale Registrierung gleichzeitig mit Ihrem nationalen Hinterlegungsgesuch, spätestens jedoch vier Monate danach einzureichen.
 

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