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Swissreg – ESZ/PESZ-Datenbank
Die ESZ/PESZ-Datenbank informiert über in der Schweiz aktive und gelöschte ergänzende Schutzzertifikate (ESZ), pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate (PESZ) sowie ESZ- und PEZS-Gesuche. Ausserdem finden Sie darin die offiziellen Veröffentlichungen von neuen Eintragungen und Registeränderungen. Über die Datenbank können Sie zudem Ihre Zertifikate und veröffentlichten Gesuche verwalten.
Durch ein ergänzendes Schutzzertifikat (ESZ) kann der Schutz patentierter Arznei- und Pflanzenschutzmittel um bis zu 5 Jahre verlängert werden. Arzneimittel, für die pädiatrische Studien durchgeführt werden, können durch eine pädiatrische Verlängerung des ESZ von sechs weiteren Monaten Schutz profitieren. Besteht kein ESZ, kann alternativ ein pädiatrisches ergänzendes Schutzzertifikat (PESZ) beantragt werden, welches direkt an die Patentlaufzeit anknüpft.
In der ESZ/PESZ-Datenbank können Sie sich über diese Schutzzertifikate informieren. Sie können ausserdem gezielt nach allen Veröffentlichungen suchen, wie z. B. neue Erteilungen, Änderungen oder Löschungen, und diese bei Bedarf überwachen.
Datenbestand
Die ESZ/PESZ-Datenbank enthält die folgenden Daten:
- alle aktiven und gelöschten Schweizer ESZ, ESZ mit pädiatrischer Verlängerung sowie PESZ, die sich auf ein schweizerisches oder ein in der Schweiz und Liechtenstein wirksames europäisches Patent stützen
- beim IGE hängige Gesuche für ESZ, pädiatrische Verlängerungen von ESZ sowie für PESZ
Beachten Sie bitte, dass Gesuche erst nach Abschluss der formalen Prüfung veröffentlicht werden – vorausgesetzt, sie entsprechen den Anforderungen von Gesetz und Verordnung. Gesuche um pädiatrische Verlängerung eines ESZ werden ausserdem erst nach der Erteilung des ESZ veröffentlicht.
Registeränderungen beantragen
Als Inhaber oder Vertreter eines Schweizer ESZ oder PESZ oder eines veröffentlichten Gesuchs können Sie direkt über Swissreg Änderungen am Registereintrag beantragen.
Rechtlicher Hinweis:
Swissreg ist das offizielle Publikationsorgan des IGE für die rechtswirksame Veröffentlichung von Neueintragungen und Registeränderungen. Rechtlich verbindlich in Bezug auf den Registerinhalt sind jedoch einzig Auszüge aus den vom IGE geführten Schutzrechtsregistern.
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