Patentregister-Nachforschungen

Möchten Sie Näheres zu einem Patent, einer Patentanmeldung oder einem ergänzenden Schutzzertifikat (ESZ) wissen? Sie erhalten vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Informationen zu jedem in der Schweiz oder im Ausland wirksamen Schutztitel.

 

Schweizer Schutztitel

Wir liefern Ihnen gerne schriftlich Informationen zu allen im Patentregister geführten bibliografischen Angaben (z. B. Anmelder, Erfinder, Anmeldeland) und zum Rechtsstand von CH-Schutztiteln.

 

Zu den CH-Schutztiteln gehören

  • schweizerische Patente und veröffentlichte schweizerische Anmeldungen,
  • europäische Patente und Anmeldungen mit Benennung Schweiz und Liechtenstein (EP),
  • internationale Patentanmeldungen für die Schweiz (PCT),
  • ergänzende Schutzzertifikate (ESZ) und ESZ-Anträge.
 

Nachforschungen

  • Rechtsstandsnachforschung
    Informiert Sie über den Rechtsstand von Schutztiteln wie zum Beispiel, ob ein Patent noch in Kraft ist.
  • Namensnachforschung
    Sie erhalten eine Aufstellung der Schutztitel eines Inhabers oder Erfinders.
  • Prioritätsnachforschung
    Sie erfahren, ob es zu einer Prioritätsnummer aus einem beliebigen Land einen Schweizer Schutztitel gibt.
  • ESZ-Nachforschung
    Sie erfahren, ob zu einem Patent für Arznei- oder Pflanzenschutzmittel ein ergänzendes Schutzzertifikat beantragt worden ist.
 

Selber abfragen

In der Patentdatenbank finden Sie Informationen zu veröffentlichten CH-Anmeldungen, erteilten CH-Patenten und EP-Patenten mit Benennung Schweiz und Liechtenstein. In unserem Publikationsorgan Swissreg können Sie ausserdem gezielt nach Publikationen suchen, wie z. B. nach Erteilungen oder Registeränderungen.

 

Im Ausland wirksame Schutztitel

Interessiert Sie der Rechtsstand von Schutztiteln in anderen Ländern, fragen wir gerne zu den gleichen Gebühren beim entsprechenden ausländischen Amt nach. Die Antwort leiten wir Ihnen unbearbeitet weiter.

 

Lieferfrist

nach Absprache; in der Regel 5 Arbeitstage

Gebühren

pro Antrag mind. 90 CHF. Bei mehr als einer Stunde Aufwand wird jede weitere Stunde zu 180 CHF verrechnet (Verordnung des IGE über Gebühren, GebV-IGE Art. 3 Abs. 2).

Beantragen

Senden Sie uns das unterschriebene Antragsformular per Post oder per E-Mail zu: patent-searchnot shown@ipito make life hard for spam bots.ch

 

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