Begriffserklärungen

Hier finden Sie Erklärungen zu in der Markendatenbank verwendeten Begriffen, alphabetisch geordnet.

 

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A

 

B

 

C

  • CH Marke
    In der Schweiz eingetragene Marke oder Markengesuch.
 

D

 

E

  • Eintragung (Eintragungsdatum)
    Ein angemeldetes Zeichen wird nach erfolgreicher formeller und materieller Prüfung im Schweizer Markenregister als Marke eingetragen. Meist gleichentags wird die Eintragung der Marke auf www.swissreg.ch rechtswirksam veröffentlicht. Damit beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf der Markenhinterlegung.
  • Erneuerte Marke
    Bis zum 1.4.1993 sind Marken bei einer Verlängerung – die Schutzperiode dauerte damals 20 Jahre – als neue Marke eingetragen worden. Die unter «Erneuerte Marke» aufgeführte Nummer entspricht der Markennummer vor dem 1.4.1993.
  • Elektronische Zustelladresse
    Die elektronische Zustelladresse ist die Adresse, an die ein Anmelder, Markeninhaber oder sein Vertreter die Schreiben des IGE zu einem bestimmten Schutztitel erhält. Siehe auch Filter Elektronische Zustelladresse.
 

F

  • Farbanspruch
    Werden Bild- oder Wort-/Bildmarken mit einem Farbanspruch (z. B. rot) im Register eingetragen, sind sie nur in dieser Farbe geschützt. Ohne Farbanspruch ist eine Marke in allen Farben geschützt.
  • fig., figurativ
    ((fig.)) für «figurativ» steht im Titel aller grafisch dargestellten Marken: bei Bildmarken, Wort-/Bildmarken, akustischen Marken, Bewegungsmarken, dreidimensionalen Marken und Positionsmarken.
 

G

  • Gesuch, Markengesuch
    Markengesuche werden nach erfolgreicher Eingangsprüfung auf www.swissreg.ch veröffentlicht und in der Markendatenbank erfasst. Wird ein angemeldetes Zeichen später als Marke eingetragen, geniesst diese rückwirkend ab Hinterlegungsdatum Schutz.
 

H

  • Hinterlegung, Hinterlegungsdatum
    Das Hinterlegungsdatum bestimmt den Schutzbeginn einer Marke. Es entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Markenanmeldung vollständig beim IGE eingegangen ist. Änderungen am Gesuch können aber eine Verschiebung des Hinterlegungsdatums bewirken.
 

I

  • IR-Marke
    Internationale Marke
 

J

 

K

 

L

  • Löschung, Löschungsdatum
    In der Markendatenbank finden Sie alle seit Juli 2006 gelöschten Marken und Markengesuche.
  • Löschgründe
    • Löschung auf Antrag Inhaber
      Ein Markeninhaber kann seine Marke jederzeit löschen lassen.
    • Löschung wegen Löschungsverfahren
      Wird eine Marke während mehr als fünf Jahren nicht gebraucht, kann jeder beim IGE über ein vereinfachtes Verfahren deren Löschung verlangen.
    • Widerruf
      Markeninhaber können bis drei Monate nach der Veröffentlichung einer Marke Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn ihre Marke mit der jüngeren verwechselt werden könnte. Wird der Widerspruch vom IGE gutgeheissen, wird die jüngere Marke ganz oder teilweise widerrufen, d. h. gelöscht.

      Alle seit 2008 erlassenen materiellen Widerspruchsentscheide des IGE finden Sie in der Prüfungshilfe des IGE.
    • Zurückweisung aus formellen Gründen
      Zu formellen Mängeln bei Markengesuchen gehören z. B. eine mangelhafte Wiedergabe der Marke oder ein fehlerhaftes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Behebt der Anmelder die Mängel nicht innert Frist, weist das IGE das Gesuch zurück.
    • Zurückziehung
      Zieht der Markenhinterleger oder sein Vertreter das Markengesuch zurück, wird es gelöscht.
    • Löschung wegen Gerichtsurteil
      Gegen eine eingetragene Marke kann jederzeit vor einem Zivilgericht geklagt werden, z. B. wenn die Marke eine andere verletzt. Erklärt das Gericht die Marke für nichtig, wird sie gelöscht.
    • Löschung wegen Nichtverlängerung
      Eine Marke ist von der Hinterlegung an für zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann danach beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Ohne rechtzeitige Verlängerung erlischt der Markenschutz.
    • Zurückweisung aus absoluten Gründen
      Aus absoluten Gründen vom Markenschutz ausgeschlossen sind z. B. Zeichen, die zum Gemeingut gehören, irreführend sind oder gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen. Weitere Informationen zu den Eintragungshindernissen.
    • Zurückweisung wegen fehlender Gebührenzahlung
      Ein Markengesuch wird gelöscht, wenn die Gebühren für die Markenanmeldung nicht fristgerecht bezahlt werden.
 

M

  • Markenarten
    • Garantiemarke
      Eine Garantiemarke garantiert bestimmte Eigenschaften (z. B. Qualitätsmerkmale) von Waren oder Dienstleistungen. Sie darf von allen gebraucht werden, deren Waren oder Dienstleistungen die reglementarisch definierten Anforderungen erfüllen.
    • Geografische Marke
      Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben («GUB/GGA», z. B. «Gruyère» für Käse), geschützte Weinbezeichnungen (z. B. «Epesses» im Kanton Waadt) sowie in einer Bundesratsverordnung reglementierte geografische Angaben (z. B. «Swiss made» für Uhren») können beim IGE als geografische Marke eingetragen werden.
    • Individualmarke
      Mit einer Individualmarke kennzeichnet ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen. Es ist die häufigste Markenart.
    • Kollektivmarke
      Eine Kollektivmarke steht für die Waren oder Dienstleistungen einer Vereinigung von Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen. Sie kann nicht von einer natürlichen Person hinterlegt werden. Ein Reglement legt fest, wer die Marke gebrauchen darf.

Weitere Informationen zu den Markenarten

 

  • Markentypen
    • Akustische Marke
      Als akustische Marke können kurze Melodien geschützt werden, sogenannte Jingles oder Werbelieder.
    • Bewegungsmarke
      Eine Bewegungsmarke besteht aus sich bewegenden Bildern oder Wörtern.
    • Bildmarke
      Bildmarken bestehen aus rein bildlichen Elementen ohne jeglichen Wortbestandteil.
    • Dreidimensionale Marke
      Eine dreidimensionale Marke kann ein dreidimensionales Zeichen sein, das zum Beispiel an der Ware angebracht wird, oder eine Ware oder Verpackung selbst, sofern die Form in ihrer Gestaltung kennzeichnungskräftig ist.
    • Farbmarke
      Eine Farbmarke besteht einzig aus einer Farbe oder einer Farbkombination. Eine Farbe kann nur als Marke geschützt werden, wenn sie sich im Alltag als unterscheidungskräftig durchgesetzt und Markencharakter erhalten hat.
    • Wort-/Bildmarke
      Wort-/Bildmarken bestehen aus Wort und Bild. Auch grafisch gestaltete Schriftzüge sind Wort-/Bildmarken.
    • Positionsmarke
      Eine Positionsmarke kennzeichnet sich dadurch, dass ein Zeichen in den immer gleichen Grössenverhältnissen an immer derselben Position auf einer Ware angebracht wird.
    • Wortmarke
      Wortmarken bestehen ausschliesslich aus Schriftzeichen wie Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
    • Hologramm
      Eine Hologrammmarke besteht aus der dreidimensionalen Abbildung eines Gegenstandes oder mehrerer Gegenstände.


Weitere Informationen zu den Markentypen

 

N

  • Nizza-Klassifikation
    Der Markenanmelder muss bei der Anmeldung angeben, für welche Waren und Dienstleistungen er die Marke eintragen lassen will. Dazu dient die Nizza-Klassifikation. Darin sind alle Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen eingeteilt: Die Klassen 1 bis 34 enthalten Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen.

    Liste mit den Oberbegriffen aller 45 Klassen
 

O

 

P

  • Prioritätsanspruch
    Wird bei der Hinterlegung einer Marke in der Schweiz eine ausländische Priorität beansprucht, beginnt der Markenschutz am Tag dieser Ersthinterlegung.

    Eine ausländische Priorität kann beansprucht werden, wenn diese nicht mehr als sechs Monate vor der Anmeldung in der Schweiz zurückliegt.
  • Publikation, Publikationsdatum
    In der Markendatenbank betrifft das Publikationsdatum die offizielle Veröffentlichung von Neueintragungen in der Schweiz. Bis Ende Juni 2008 sind neue Marken im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB veröffentlicht worden, seit 1. Juli 2008 in der elektronischen Schutzrechtdatenbank Swissreg.

    Gesuche haben kein Publikationsdatum.
 

Q

 

R

 

S

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf einer Markenhinterlegung

  • Schutztitelstatus, Status
    • Status Aktiv: Beinhaltet alle gültigen, im Markenregister eingetragenen Marken und Markengesuche.
    • Status Gelöscht: In der Markendatenbank finden Sie alle seit Juli 2006 gelöschten Marken und Markengesuche.
  • Schutztiteltyp
 

T

 

U

  • Ursprungsbehörde
    Land, in dem die Basis für die internationale Registrierung angemeldet worden ist.
 

V

Verkehrsdurchsetzung
Verkehrsdurchsetzung heisst, dass ein Zeichen des Gemeinguts für Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens auf dem Markt allgemeine Bekanntheit und deshalb Schutzfähigkeit erlangt hat.

 

W

Waren und Dienstleistungen
siehe Nizza-Klassifikation

 

X

 

Y

 

Z

 
 

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