Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften

Per 1. Juli 2024 tritt die neue IGE-Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in Kraft. Der Text dient dem IGE als Aufsichtsbehörde als Leitfaden bei der Prüfung der Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaften und ist konsequent auf eine Risikoanalyse ausgerichtet.

 

Die neue Weisung ersetzt die Weisung vom 29. November 2017 und gilt ab der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023.

 

 

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