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Neue IGE-Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
Per 1. Januar 2018 tritt die neue IGE-Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in Kraft. Sie dient dem IGE als Aufsichtsbehörde bei der Prüfung der Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaften als Leitfaden. Die neue Weisung gilt ab der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2018.
Ziel der Modernisierung war es, die Weisung auf den neuesten Stand zu bringen mit Blick auf das aktuelle Rechnungslegungsrecht und das Zusammenspiel der Prüfungen durch das IGE auf der einen Seite und die Revisionsstellen auf der anderen. Alle Verwertungsgesellschaften verwenden gegenwärtig den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, auf den auch die neue Weisung gestützt ist. SWISS GAAP FER verlangt bereits weitgehend, Details zu Einnahmen, Ausgaben und Geschäftsführung offenzulegen. Eine transparente kollektive Verwertung liegt im Interesse der Verwertungsgesellschaften und ihrer Mitglieder, der Nutzerinnen und Nutzer sowie von Politik und Öffentlichkeit.
In Zukunft können die Verwertungsgesellschaften dem IGE elektronisch Bericht erstatten.
Die modernisierte Weisung erlaubt dem IGE eine effektive und zeitgemässe Ausübung der Aufsicht.
- Neue IGE-Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften ab 2018 (pdf)
- Webseite Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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