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Modernisierung des Urheberrechts
Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren und die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern mit gezielten Massnahmen an die Realität des Internets anpassen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende 2015 eine Vorlage für die Vernehmlassung erarbeiten. Es wird sich dabei zum einen auf Empfehlungen stützen, welche die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) verabschiedet hat. Zum andern wird das EJPD die Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe berücksichtigen, die derzeit die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern ganz generell prüft.
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