Revision der Richtlinien in Markensachen per 1. Juli 2014

24.06.2014 | Recht und Politik

Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen revidiert.
Folgende Punkte sind hervorzuheben:

  • Die seit der letzten Revision ergangene Rechtsprechung wurde integriert.
  • Der Text wurde sprachlich überarbeitet, und einige Beispiele wurden aktualisiert.
  • Verschiedene Abschnitte wurden ergänzt. Im Teil 4 sind dies insbesondere die Ziff. 4.4.2.2.2
  • „Ausstattungsmerkmale“, Ziff. 4.4.2.3 „Angaben betreffend den Anbieter der Waren bzw. den Erbringer der Dienstleistungen“, Ziff. 4.4.4 „Übliche Zeichen“ und Ziff. 4.7 „Bildmarken“. Im Teil 5 wurden namentlich die Ziff. 6.4 „Glaubhaftmachung des Gebrauchs“ und die Ziff. 7.6 „Aufmerksamkeit“ ergänzt.
  • Die Kasuistik betreffend die relativen Ausschlussgründe (ehemals Teil 5 Ziff. 8 der Richtlinien) wurde gestrichen, da die Widerspruchsentscheide seit dem 23. Juni 2014 in die Prüfungshilfe des Instituts integriert wurden.

Die revidierten Richtlinien treten auf den 1. Juli 2014 in Kraft und werden auf sämtliche hängigen Verfahren angewendet.

 

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