Modernisierung des Urheberrechts: Kompromiss in der AGUR12 II

02.03.2017 | Recht und Politik

Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 II hat am 2. März 2017 ihre Arbeiten beendet und sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss geeinigt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird die Ergebnisse der AGUR12 II in seine Überlegungen für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) einfliessen lassen und dem Bundesrat bis im Juli 2017 einen Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

 

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