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Modernisierung des Urheberrechts grundsätzlich begrüsst
Der Bundesrat hat am 02. Dezember 2016 vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) Kenntnis genommen. Der Ergebnisbericht zeigt, dass eine Modernisierung des Urheberrechtes grundsätzlich begrüsst wird. Die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg gehen indessen stark auseinander. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) führt derzeit Abklärungen durch und wird dem Bundesrat bis im Sommer 2017 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Weitere Informationen.
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