Die Schweiz ratifiziert zwei internationale Abkommen im Bereich Urheberrecht

Die Schweiz hat am 11. Februar 2020 zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ratifiziert. Der Vertrag von Peking verbessert auf internationaler Ebene den Schutz von Schauspielerinnen und Schauspielern. Dies ermöglicht ihnen, sich gegen eine unerlaubte Verwendung ihrer Darbietungen zu wehren. Auf nationaler Ebene geniessen Schauspieler bereits einen solchen Schutz.

 

Der Vertrag von Marrakesch verbessert den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit Sehbehinderungen. Damit beispielsweise Bücher für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich werden, müssen sie in spezifische Formate (z.B. mit grossen Druckbuchstaben, in Blindenschrift oder als Hörbuch) übertragen werden. Der Vertrag von Marrakesch erlaubt die Herstellung und den grenzüberschreitenden Austausch von solchen Werkexemplaren. Das Schweizer Recht enthält bereits eine Regelung zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Mit der Umsetzung des Vertrags von Marrakesch wird diese Regelung erweitert und auch die Einfuhr in die Schweiz von Werkexemplaren erlaubt, die in einem Vertragsstaat gemäss einer gesetzlichen Regelung hergestellt wurden.

 

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