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Überarbeitete Patentprüfungsrichtlinien ab 1. Januar 2021
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen auf den neusten Stand gebracht. Die neuen Richtlinien (pdf) gelten ab 1. Januar 2021 für alle hängigen Verfahren.
In den aktualisierten Richtlinien sind vor allem die Kriterien für die Prüfung von ergänzenden Schutzzertifikaten (ESZ) und pädiatrischen ESZ präzisiert worden (Kapitel 13 und 14).
Ausserdem sind die Angaben zu den Fristen, die für Beanstandungen des IGE einzuhalten sind, der Praxis angepasst worden: Das IGE gewährt eine Frist von drei Monaten für alle Beanstandungen, die im Rahmen der Sachprüfung einer Patentanmeldung erlassen werden. Bei Beanstandungen zu ESZ und pädiatrischen Verlängerungen beträgt die Frist zwei Monate (Kapitel 1.2.3). Diese Fristen sind nach wie vor verlängerbar.
Bei den weiteren Änderungen handelt es sich hauptsächlich um redaktionelle Anpassungen.
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