Für IP-Professional
Sie befinden sich auf dem Portal für Fachleute, die im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten. Hier finden Sie Direktzugänge zu allen notwendigen Hilfsmitteln.
Die vollständig revidierte Patentverordnung geht im April in die Vernehmlassung
Im März 2024 hat das Parlament eine Teilrevision des Patentgesetzes beschlossen. Für deren Inkrafttreten müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Patentverordnung angepasst werden. Dies wird zum Anlass genommen, die in die Jahre gekommene Verordnung vollständig zu überarbeiten. Sie geht deshalb in eine Vernehmlassung.
Das vom Parlament beschlossene revidierte Patentgesetz regelt die Neuerungen beim Schweizer Patent. Der Vorentwurf zur vollständig überarbeiteten Patentverordnung setzt diese Gesetzesänderungen um und regelt die Einzelheiten des neuen Patenterteilungsverfahrens, darunter der neu eingeführten fakultativen Vollprüfung und der obligatorischen Recherche mit dem Bericht zum Stand der Technik für jede Patentanmeldung, sowie die Möglichkeit, englischsprachige technische Unterlagen zu verwenden und die Patentanmeldung auf Englisch zu publizieren.
Bei dieser Gelegenheit wird die Patentverordnung vollständig revidiert: Die geltende Verordnung trat am 1. Januar 1978 in Kraft. Zahlreiche ihrer Bestimmungen stammen noch aus der nicht digitalen Zeit. Gerade im internationalen Kontext des Patentrechts entsprechen sie nicht dem heutigen Bedürfnis, möglichst viele Dokumente elektronisch einzureichen, zu verwalten oder aufzubewahren.
Mit den im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen werden vorhandene Digitalisierungshürden beseitigt und der elektronische Verkehr mit dem IGE sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert. Gleichzeitig werden die Grundlagen für künftige weitere Digitalisierungsschritte des IGE geschaffen.
Weiter werden die Bestimmungen punktuell mit denjenigen des Europäischen Patentübereinkommens sowie der Markenschutzverordnung harmonisiert. Für Anmelder ergeben sich daraus zahlreiche technische Vereinfachungen und Verbesserungen.
Schliesslich wird das Patenterteilungsverfahren gestrafft und die Anmelder erhalten neue Möglichkeiten, ihre Anmeldung zu beschleunigen.
Damit alle interessierten Kreise informiert sind und sich zu den Änderungen äussern können, wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Sie beginnt voraussichtlich Anfang April 2025 und dauert gut drei Monate.
Vertiefte Informationen zur Revision des Patentrechts finden Sie auf unserer Webseite.
Aktuelles
Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
...mehr lesen
18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
...mehr lesen