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Die Massnahmen gegen Swissness-Missbrauch greifen
Erfolgreiche Massnahmen im Kampf gegen Swissness-Missbrauch im Ausland und weniger Verstösse in der Schweiz. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zieht für das Jahr 2018 eine positive Bilanz.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das IGE musste im Jahr 2018 in der Schweiz kein einziges Strafverfahren einleiten. In seinen total 78 Interventionen zeigten sich die Unternehmen kooperativ.
- Der bilaterale Dialog des IGE zeigt besonders in China Wirkung: lediglich in 34 Fällen musste das IGE eingreifen.
Swissness ist ein Verkaufsschlager im In- und Ausland. Die Herkunft Schweiz schafft Vertrauen bei den Verbrauchern. Sie steht für hohe Zuverlässigkeit und internationale Spitzenqualität. Viele Produzenten profitieren von diesem Bonus. Nicht alle tun dies rechtmässig: der Erfolg der „Marke Schweiz“ ruft eine hohe Zahl von Trittbrettfahrern auf den Plan. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bekämpft das IGE die missbräuchliche Verwendung von Bezeichnungen wie Made in Switzerland, des Schweizer Kreuzes und des Schweizer Wappens. Langfristiges und gemeinsames Ziel von Wirtschaft und Behörden ist eine hohe Akzeptanz der „Marke Schweiz“ im In- und Ausland, damit die Unternehmen den Wettbewerbsvorteil durch Swissness weiterhin erfolgreich nutzen können.
Gutes Zeugnis für Swissness in der Schweiz
In der Schweiz mahnte das IGE in 78 Fällen (Vorjahr: 86) Unternehmen ab, weil beispielsweise ein importiertes Produkt ein Schweizer Kreuz trug. Die betroffenen Unternehmen zeigten sich kooperativ. Sie haben auf die Intervention des IGE die nötigen Anpassungen bezüglich Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz vor-genommen. Das IGE konnte somit bisher auf einschneidende Massnahmen wie Waren am Zoll anhalten, Zivilklagen oder strafrechtliche Verfolgung verzichten. Gesetzt wird auf konstruktive und pragmatische Lösungen. So musste zum Beispiel ein Hersteller, welcher auf seinen Verpackungen missbräuchlich das Schweizer Wappen verwendete, sich dazu verpflichten, die Verpackung per sofort zu ändern, durfte jedoch den Restbestand verkaufen.
Der Dialog mit China trägt Früchte
Die in der Schweiz möglichen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sind im Ausland nicht anwendbar. Das macht die Durchsetzung des Schutzes der Swissness besonders schwierig. Das IGE überwacht deshalb in bestimmten Ländern die nationalen Markenregister, punktuell unterstützt von den Schweizer Vertretungen im Ausland. Wenn es feststellt, dass eine Markenanmeldung missbräuchlich das Schweizerkreuz und/oder die Bezeichnung "Schweiz" enthält, erhebt das IGE entweder direkt Einspruch oder es informiert die Branchenverbände darüber. Die Branchenverbände können ebenfalls gegen die Markeneintragung Widerspruch erheben. So hat das IGE beispielsweise in Indien im Jahr 2018 in 85 Fällen (Vorjahr: 59) gegen Markenanmeldungen mit einem missbräuchlichen Hinweis auf Schweizer Herkunft interveniert.
Am erfolgreichsten ist der Kampf gegen Missbrauch der „Marke Schweiz“ durch Trittbrettfahrer dort, wo dieser im nationalen Recht verankert ist, wie beispielsweise in China. Das chinesische Markenamt weist missbräuchliche Anmeldungen mit Schweizerkreuzen oder dem Wort Swiss als Markenbestandteil konsequent zurück. Aufgrund dieser Änderung in der chinesischen Markeneintragungspraxis musste das IGE im Jahr 2018 in China lediglich in 34 Fällen (Vorjahr 69) eingreifen. Die gesetzliche Grundlage ermöglicht zudem in China die Einziehung und Vernichtung von Produkten, die missbräuchlich mit Swissness beworben werden. Der bilaterale Dialog mit China, der in einem jährlichen Treffen in Bejing oder Shanghai gipfelt, trägt somit nachweislich Früchte.
Die Statistiken zur Rechtsdurchsetzung Swissness im Jahresvergleich
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