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Anerkennung von amerikanischer Seite für die Teilrevision Urheberrecht
Aufgrund der Kritik der U.S. Unterhaltungsindustrie hat der Handelsbeauftragte der USA (United States Trade Representative, USTR) die Schweiz seit 2016 in seinem jährlich erscheinenden Bericht über Länder mit ungenügendem Schutz amerikanischer IP-Interessen (Special 301 Report) auf eine sog. ‘Watch list’ gesetzt. Die USA machten geltend, dass in der Schweiz die Durchsetzung von Urheberrechten im Internet nur unzulänglich möglich sei. In seinem Special 301 Report 2020 hat der USTR nun die Schweiz in Anerkennung der entsprechenden Neuerungen des am 1. April 2020 in Kraft getretenen revidierten Urheberrechtsgesetzes von der Watch list gestrichen.
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