Schritt 6: Ausdehnung

Territoriale Ausdehnung nach dem Madrider Protokoll

In diesem Schritt können Sie nun alle Staaten wählen, in denen Sie Ihre Marke registrieren lassen möchten.

 

Einige Vertragsparteien erheben dieselbe Standardgebühr, andere Vertragsparteien erheben individuelle Gebühren. Sie können die Gebühren im Schritt 8 «Zahlungsangaben» mithilfe des Gebührentools der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) berechnen.

 

Benutzungsabsicht

Für einige Länder müssen Sie Ihre Absicht bestätigen, die Marke im jeweiligen Land zu benutzen.

 

Zweite Amtssprache für die Europäische Union

Wird die Europäische Union benannt, müssen Sie eine zweite Arbeitssprache angeben. Sie wird für eventuell durch Dritte eingeleitete Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gebraucht. Zur Wahl stehen Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.

 

Die erste Sprache entspricht der Sprache, in der das Gesuch um internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) eingereicht worden ist; für beim IGE eingereichte Gesuche also Französisch.

 

Beilagen

Benennung der USA

Für die Registrierung der Marke in den Vereinigten Staaten von Amerika müssen Sie das WIPO-Formular M18 einreichen. Wichtig: Die «declaration of intention to use the mark» ist nur gültig, wenn auf der ersten Seite die vier Felder «Signature», «Signatory's Name», «Signatory's Title» und «Date of Execution» ausgefüllt sind.

Sie können das ausgefüllte Formular im Schritt 6 «Ausdehnung» hochladen oder es uns – so rasch wie möglich – noch nachträglich per E-Mail an tm.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch zukommen lassen.
 

Benennung der Europäischen Union

Wenn Sie die Europäische Union (EUIPO) benennen und Ihre Marke bereits in einem Mitgliedstaat der EU geschützt ist, können Sie dort den «Zeitrang» - eine Art Priorität – der älteren Marke beantragen. Legen Sie dazu das WIPO-Formular MM17 bei.

 
 

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