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Vereinheitlichung der Verfahren vor dem Eidg. Institut für Geistiges Eigentum und neue Gebührenverordnung
Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 Änderungen an der Markenschutz-, der Design- und der Patentverordnung beschlossen. Die Änderungen vereinheitlichen die Verfahren vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), soweit es die geltenden Gesetze zulassen. Damit wird das System vereinfacht. Gleichzeitig hat der Bundesrat die formal totalrevidierte Verordnung des IGE über Gebühren genehmigt. Die Verordnung enthält die ab dem 1. Januar 2017 geltenden Gebühren zum revidierten Markenschutzgesetz.
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