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Vereint gegen Swissness-Missbrauch: Das IGE und die Schweizer Exportwirtschaft spannen zusammen
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wurde 2020 in 280 Swissness-Missbrauchsfällen aktiv. Beim Missbrauch des Schweizer Wappens greift das IGE konsequent durch und lässt diese Waren beim Zoll vernichten. Um die Interessen der Schweizer Volkswirtschaft im Kampf gegen Swissness-Trittbrettfahrer im Ausland besser zu vertreten, haben sich private und staatliche Akteure in einem neuen Verein zusammengeschlossen.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten gesetzliche Regeln für Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche die Produzenten mit Swissness, beispielsweise mit einem Schweizerkreuz oder "Swiss Made", bewerben wollen. Diese Regeln sollen die Marke "Schweiz" vor Missbrauch schützen und in der Schweiz produzierenden Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil langfristig sichern. Die Swissness-Gesetzgebung bringt der Schweizer Volkwirtschaft jährlich 1.4 Milliarden Franken ein. Davon profitieren wollen auch Trittbrettfahrer im In- und Ausland.
Nach einem Rückgang in den Vorjahren stieg die Zahl der Swissness-Missbrauchsfälle in der Schweiz im Jahr 2020 auf einen neuen Höhepunkt an. Das IGE wurde in 280 Fällen aktiv. Es erhält dazu zunehmend sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, welche Swissness als kollektives Gut betrachtet und sich daran stört, wenn das Schweizer Kreuz zu Unrecht verwendet wird.
Der Zoll vernichtet Waren mit Schweizer Wappen auf Antrag des IGE
Das Schweizer Wappen ist gesetzlich einzig und allein der Eidgenossenschaft vorbehalten und darf – im Gegensatz zum Schweizerkreuz – nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Der Zoll beschlagnahmt Waren mit dem Schweizer Wappen und vernichtet diese auf Antrag des IGE. Seit Einführung der Swissness-Gesetzgebung führte dieses Verfahren zur Vernichtung von zehn Importlieferungen. In Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung werden Missbräuche von Swissness in der Schweiz somit effektiv eingedämmt.
Verein Swissness Enforcement – Starke Verteidigungsallianz für die Marke Schweiz
Was im Inland gut funktioniert, muss im Ausland noch besser werden. Dort braucht es für den Erfolg der Rechtsdurchsetzung Swissness gebündelte Kräfte. Das belegt eine vom Bundesrat im Dezember 2020 publizierte Studie. Denn Schweizer Gesetze gelten nur für die Schweiz. Exporteure von Waren und Lebensmitteln sowie von Dienstleistungen können im Ausland nicht vom «Swissness-Bonus» profitieren, wenn dort Schweizer Herkunftsangaben auch von Unberechtigten genutzt werden.
Bereits seit Jahren wehren sich einzelne Branchenverbände, Unternehmen und das IGE individuell gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizerkreuz und -wappen. Um die Märkte global zu überwachen und das Know-how zu den länderspezifischen Instrumenten zur Missbrauchsbekämpfung gemeinsam aufzubauen, haben die wichtigsten Akteure in der Rechtsdurchsetzung von Swissness den Verein Swissness Enforcement gegründet. Das kollektive Gut der Swissness kann nur erhalten bleiben, wenn alle sich dafür einsetzen. So sehen es die Autoren der Studie zur Rechtsdurchsetzung von Swissness im In- und Ausland. Die Public-Private-Partnership Swissness Enforcement stösst bei den befragten Swissness Nutzern auf breite Zustimmung.
Links
- Die Statistiken zur Rechtsdurchsetzung Swissness im Jahresvergleich
- Die Aufgabe des IGE bei der Rechtsdurchsetzung Swissness
- Informationen zum Verein Swissness Enforcement
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