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So melden Sie eine Marke an

Die Anmeldung einer Marke ist keine Wissenschaft. Wer zentrale Punkte beachtet, wird sich später nicht ärgern. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

Bei guter Vorbereitung ist man mit der Anmeldung in 20 Minuten am Ziel. Bild: iStock

Hans Muster will mit einer Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) seine Marke schützen. Der Chef eines kleinen KMU ist gut vorbereitet. Er hat sich im Vorfeld informiert, was Markenschutz bedeutet und welche strategischen Überlegungen dabei notwendig sind. Muster hat auch abgeklärt, ob seine Marke mit einer anderen in Konflikt geraten könnte. Die entsprechende Recherche hat ein Markenberater übernommen. Diese Abklärung ist Teil einer sogenannten Schutzstrategie – das A und O für einen starken Schutz. Das hat Muster ein bisschen Zeit und auch Geld gekostet. Als Gegenleistung sinkt das Risiko für Konflikte mit Mitbewerbern erheblich. Machen Sie es wie Hans Muster.

 

1. Die Anmeldung nicht in der Znüni-Pause erledigen

In der Schweiz melden Sie Ihre Marke beim IGE via  e-Trademark an. Lesen Sie die Informationen auf der ersten Seite aufmerksam durch. Bei guter Vorbereitung ist die Anmeldung in 20 Minuten erledigt. Melden Sie Ihre Marke trotzdem nicht einfach in der Znüni-Pause an oder wenn Sie es eilig haben.

 

2. Persönliche Angaben

Wählen Sie eine Sprache und klicken dann auf «weiter». Zuerst hinterlegen Sie Ihre persönlichen Angaben sowie eine E-Mail-Adresse. Ausserdem erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer. In Kombination mit der Mail können Sie damit bereits erfasste, aber noch nicht eingereichte Daten online weiterbearbeiten.

 

3. Vertreter benennen

Dem Hinterleger steht es frei, einen Vertreter (z.B. Anwaltskanzlei) zu benennen. Ausländische Hinterleger müssen entweder einen Vertreter oder ein Zustelldomizil in der Schweiz benennen. In Swissreg werden die Inhaber- und Vertreteradressen veröffentlicht.

 

4. Marke erfassen

Nun können Sie Ihre Marke erfassen.Pro Anmeldung können Sie nur eine Marke hinterlegen. Die wichtigsten Informationen rund um die Fragen, welche Markenart oder welchen Markentyp Sie schützen möchten:

 

 

5. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Die Wahl der Waren und Dienstleistungen ist ebenso wichtig wie die Marke selber.

 

Hier bestimmten Sie, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Die drei ersten Waren- und Dienstleistungsklassen sind inklusive in der Anmeldung. Jede weitere Klasse kostet 100 Franken. Bis zur Eintragung kann sowohl die Marke als auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kostenlos geändert werden. Eine wesentliche Änderung hat jedoch die Verschiebung des Hinterlegungsdatums zur Folge. Nach der Eintragung kann die Marke nicht mehr geändert, und Waren und Dienstleistungen können nur gestrichen, nicht jedoch neue hinzugefügt werden.

 

Unter «Suchhilfe» finden Sie Begriffe, die vom Institut akzeptiert werden. Sie können aber auch unter «Standardklassen» eine Auswahl weit gefasster Begriffe („Oberbegriffe“) auswählen, welche die in der entsprechenden Klasse eingeteilten Waren oder Dienstleistungen mehr oder weniger abdecken.

 

Ein ausformuliertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis können Sie vor dem Einreichen mit der Klassifikationshilfe daraufhin prüfen, ob es mit der Datenbank des Instituts übereinstimmt. Ist dies der Fall, ist die wichtigste Voraussetzung dafür erfüllt, dass Ihr Gesuch besonders schnell einer Erstprüfung zugeführt wird. Bestehen in einem solchen Fall keine Schutzhindernisse, wird Ihr Zeichen nach Bezahlung der Hinterlegungsgebühr eingetragen.

 

6. Kosten

Hinterlegungsgebühr pro Marke (Schutzdauer zehn Jahre, verlängerbar): CHF 550.00

Optional: Klassenzuschlag (ab vierter Klasse, pro Klasse): CHF 100.00

 

7. Einreichen

Sie haben es fast geschafft! Lesen Sie die Anmeldung noch einmal in Ruhe durch. Danach können Sie die Marke zur Prüfung beim IGE einreichen.

 
 

Markenschutz-Wissen für die Anmeldung

  • Im Eintragungsverfahren kontrolliert das Institut nicht, ob mögliche Verletzungen älterer Marken und Firmenrechte vorliegen.
  • Eine eingetragene Marke ist 10 Jahre gültig. Danach kann sie beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
  • Die Marke muss nach der Eintragung innerhalb von fünf Jahren gebraucht werden.
  • Bei einer eingetragenen Marke können Waren und Dienstleistungen entfernt, jedoch keine neuen hinzugefügt werden.

 

Stellen Sie sich folgende Fragen:

 

  • Wollen Sie einen Vertreter beauftragen, der in Ihrem Auftrag handeln darf? Zum Beispiel eine Anwaltskanzlei?
  • Haben Sie abgeklärt, ob Sie mit Ihrer Marke der Konkurrenz ins Gehege kommen? Stichwort: Markenrecherche.
  • Wollen Sie mit Ihrer Marke ausschliesslich in der Schweiz tätig sein?

 

Der Ablauf in einer Grafik:

https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/marken/anmeldung-in-der-schweiz.html

 

Vorgezogene Markenprüfung

https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/schuetzen/marken/d/Erlaeuterung-VMP-d_01.pdf

 

Der Verfahrensablauf im Überblick

https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/marken/anmeldung-in-der-schweiz.html

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