Revision des Patentrechts

Das Patentgesetz soll internationalen Standards angepasst und besonders für KMU und Einzelerfinder attraktiver werden. Das geschätzte teilgeprüfte Patent bleibt dabei als kostengünstiger und einfach zu erhaltender Schutztitel bestehen. Die Patentprüfung wird aber durch eine Recherche ergänzt, welche die Schutzfähigkeit der Erfindung klärt. Das Schweizer Patent wird damit transparenter und sicherer. Zusätzlich kann neu auch in der Schweiz die Vollprüfung des Patents beantragt werden. Weitere Neuerungen sind ein schlanker Beschwerdeweg und die Möglichkeit, im Patenterteilungsverfahren Unterlagen in Englisch zu verwenden.

 

Diese Rubrik informiert über das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Teilrevision des Patentgesetzes.

 
 

Alles rund um die Vorlage

 

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Vernehmlassung zur Revision des Patentrechts


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