1. Innovation ist ein wertvolles Gut
Damit die Erfindung/Kreation beim Startup bleibt und andere sie nicht ohne zu fragen nutzen können, kann man sie in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) anmelden. Der Schutz gewährt dem Startup ein Exklusivrecht. Und das kann man im Streitfall durchsetzen.
2. Sich fragen, was geschützt werden soll – und wie
Startups können technische Erfindungen (Patent), Produktnamen (Marke) oder die Form eines Objekts (Design) zum Schutz gegen Nachahmer beim IGE anmelden. Künstlerische Werke und Software (Urheberrecht) sind ab Entstehung automatisch geschützt und es ist keine Anmeldung nötig.
3. Für Patente: Schweigen ist Gold
Erfindung geheim halten, solange man das Patent nicht angemeldet hat. Macht man sie vorher in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekannt, kann man sie nicht mehr schützen. Nur, solange niemand die Erfindung kennt, ist sie neu. Das ist eine der Grundvoraussetzungen für ein Patent.
4. Umgang mit Wissen: Mitarbeitende informieren
Als Gründer sollte man das Team über den Schutz des Geistigen Eigentums im Unternehmen informieren. Man hält schriftlich klar fest, was nach aussen erzählt werden darf und was nicht. Letzteres betrifft auch kleine Kniffe, welche sich zum Patentieren nicht lohnen, aber trotzdem wertvolle Geschäftsgeheimnisse sind.