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Mit drei Streifen in Bern zum Welterfolg

Der 4. Juli 1954 geht als «Wunder von Bern» in die Fussballgeschichte ein: Die deutsche Nationalmannschaft siegt an der Fussball-Weltmeisterschaft 1954 mit 3:2 über den grossen Favoriten Ungarn im Stadion Wankdorf. Ein Ereignis, das auch eng mit der Geschichte von Adidas und Puma verknüpft ist.

Der 4. Juli 1954 geht als «Wunder von Bern» in die Fussballgeschichte ein. Deutschland siegt über Ungarn mit 3:2 an der Fussball-Weltmeisterschaft in Bern (Copyright IGE)
Der 4. Juli 1954 geht als «Wunder von Bern» in die Fussballgeschichte ein. Deutschland siegt über Ungarn mit 3:2 an der Fussball-Weltmeisterschaft in Bern (Copyright IGE)

Adolf und Rudolf Dassler führen in den 1920er-Jahren zusammen die «Gebrüder Dassler Schuhfabrik». Der Geschäftssitz und die Produktion befinden sich in Herzogenaurach (DE). Der Handwerksbetrieb läuft gut und kann schon bald erste Erfolge feiern. So gewinnt z.B. der US-amerikanische Leichtathlet Jesse Owens 1936 bei den Olympischen Spielen viermal Gold in Schuhen aus dem Hause Dassler.

 

Zwei Brüder, zwei Unternehmen, zwei Marken

Nach dem Zweiten Weltkrieg zerstreiten sich die zwei Brüder: 28 Jahre nach der Gründung des gemeinsamen Geschäfts gehen sie nicht nur privat, sondern auch unternehmerisch getrennte Wege: Adolf Dassler führt das Familienunternehmen weiter und gründet nach seinem Namen «Adi Dassler» 1949 die «Adi Dassler adidas Schuhfabrik». Ebenfalls 1949 trägt Rudolf Dassler seine Firma unter dem Namen «PUMA Schuhfabrik Rudolf Dassler» ins deutsche Handelsregister ein. «PUMA» ist der Spitzname von Rudolf Dassler aus Studienzeiten.

 
 

Mit drei Streifen 1954 in Bern zum Welterfolg

Ab den 50er-Jahren werden beide Sporthersteller zunehmend international tätig. So ist Adidas Ausrüster der deutschen Nationalmannschaft, als diese 1954 im Berner Wankdorf-Stadion das Finale der Fussballweltmeisterschaft gegen Ungarn gewinnt. Die Schuhe sind mit den drei berühmten Adidas-Streifen versehen. Rudolf Dassler gratuliert seinem Bruder zum WM-Erfolg, indem er ihm in der Umkleidekabine des Berner Stadions eine Nachricht mit den Worten «alles richtig gemacht» hinterlässt. Der Konkurrenzkampf der Brüder hält jedoch weiter an und teilt die Familie und den Ort Herzogenaurach (DE), auch heute noch Firmenhauptsitz von Adidas und Puma, bis zum Tod von Adolf und Rudolf in zwei unversöhnbare Lager.

 
 

Streifen zur Stabilisierung von Schuh und Fuss

Wie Adidas entwickelt auch Puma im Laufe der Firmengeschichte ein Streifenelement mit hohem Wiedererkennungseffekt: Den 1958 beim deutschen Marken- und Patentamt angemeldete «Formstrip» (= dt. «Formstreifen»). Der Streifen, der wie bei Adidas auf den Sportschuhen seitlich angebracht ist und sich von einem breiteren, dreiteiligen Anfang bis hinten als schmaler werdendes Band ans Schuhende zieht. Weder bei Adidas, noch bei Puma sind die bekannten Streifenelemente ursprünglich rein dekorativer Natur: Sie werden zur Stabilisierung von Schuh und Fuss entwickelt.

 
 

Markenanmeldungen in der Schweiz via Madrider System

Neben den beiden Streifenelementen – und den Wortelementen «Adidas» und «Puma» – finden sich bis heute immer wiederkehrende Bild- und Wortelemente bei den Markeneintragungen der zwei Sporthersteller: Bei Adidas ist es insbesondere das Dreiblatt (Trefoil, seit 1971), bei der Konkurrenz wird vor allem das 1968 gegründete «No 1 Logo» weltberühmt: Der Puma, welcher über die rechte obere Ecke des Schriftzugs «Puma» springt. Beide Sportschuhhersteller melden in der Schweiz ab den 50er-Jahren weit über 100 Marken an, neben Marken für Sport- und Freizeitschuhe (Klasse 25) vor allem auch Marken für Waren der Klassen 18 (z.B. Lederwaren) und 28 (z.B. Fussbälle), aber auch etwa der Klasse 3 (z.B. Poliermittel für Leder und Schuhe), 9 (z.B. Schutzbekleidung) oder 14 (z.B. Uhren). Der Grossteil der Wort-, kombinierten Wort-/Bild- oder Positionsmarken erlangt in der Schweiz Schutz als internationale Registrierung via das Madrider System.

 

Das Madrider System

In der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) haben sich über 125 Staaten und regionale Organisationen mit dem Madrider System auf ein zentralisiertes Verfahren geeinigt, welches die administrativen Abläufe für die Markeneintragung vereinfacht. Sie als Inhaber einer Schweizer Marke profitieren davon, wenn Sie Ihre Marke auch in anderen Ländern schützen wollen.


Mit einem einzigen Antrag und der Verwendung nur einer Sprache können Sie in beliebig vielen der Vertragsparteien Ihre Marke hinterlegen. Ihre Marke wird danach von den einzelnen Ländern geprüft. Wenn sie zugelassen wird, haben Sie denselben Schutz erlangt, wie wenn Sie in jedem einzelnen dieser Länder die Marke direkt beim jeweiligen nationalen Markenamt hinterlegen würden.

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