Jonathan und Samuel Gadient haben vor acht Jahren eine Möbelbaufirma gegründet. Der Schreiner und Holzbauingenieur ergänzen sich bestens. «Das funktioniert sehr gut. Jeder hat sein Gärtchen», schmunzelt Samuel Gadient im Gespräch mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Für das Duo war von Anfang an klar, dass sie sich komplett dem Design von Alltagsgegenständen widmen. Die Objekte aus Holz kommen meist ohne Metall aus. Für die Verarbeitung kommen möglichst Hölzer aus der Region zum Einsatz.
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«Der Designschutz gibt uns Sicherheit»
Die Gebrüder Gadient fertigen Alltagsgegenstände aus Holz. Einige der raffinierten Designs haben sie geschützt. Sie sind überrascht, wie einfach die Anmeldung war. Die nächsten Produkte stehen bereits in der Pipeline.
«Designschutz-Experte des IGE zeigte uns die Möglichkeiten auf»
Schon bald war in der jungen Firma auch der Schutz der Möbel vor Nachahmern ein Thema. «Offen gestanden hatten wir davon lange keine Ahnung. Dank einem Experten des IGE, der unseren Stand an der Designgut-Messe in Winterthur besuchte, wurde uns vieles klar. Er zeigte unsere Möglichkeiten auf. Das war für uns der Impuls, beim Designschutz aktiv zu werden», erinnert sich Samuel Gadient.
Bald stehen die ersten Verlängerungen des Schutzes an
Der Unternehmer nahm die Vorbereitung und Anmeldung selber in die Hand. Mit den Dokumenten reichte er die CAD-Zeichnungen an. «Das hat alles einfach funktioniert», so Samuel Gadient. Nach der ersten Anmeldung gilt der Schutz fünf Jahre und kann noch mehrmals verlängert werden (maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre). Mit der Anmeldung in der Schweiz sind die Designs hierzulande geschützt. Eine Ausdehnung auf andere Länder ist nicht vorgesehen. «Unser Markt ist die Schweiz, das reicht uns auch für den Moment», erklärt er.
«Wir können uns im Notfall wehren»
Der Eintrag im Designschutz-Register gibt der Firma eine gewisse Sicherheit. «Es beruhigt einfach», sagt der Holzbauingenieur. Wenn die Brüder ein Produkt entwerfen, das potenziell Erfolg haben könnte, melden sie es an. «So müssen wir keine Angst haben, dass das Design geklaut wird und können uns im Notfall wehren». Andererseits schauen sie genau hin, ob der Schutz nach der ersten Anmeldung auch verlängert wird. «Wir verkaufen zum Beispiel die Zeine sehr gut, da werden wir die Schutzperiode sicher verlängern». Bei anderen Produkten werde man sich dies überlegen.
Designschutzeinträge der Gadients bei Swissreg (elektronische Schutzrechtdatenbank):
Möbelrahmen, Stuhl : 143541
Ständerlampe: 143557
Zeine: 143598
Designschutz: Darauf kommt es an
In der Schweiz meldet man seine Kreation beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) an. Die wichtigsten Tipps für die Anmeldung:
- Abbildungen: Diese sollten von hoher Qualität sein und das Design deutlich abbilden. Tipp: Bilder schwarz-weiss einreichen, nur so ist das Design in allen Farbvarianten geschützt.
- Recherche: Da die Neuheit beim Eintrag nicht geprüft wird, empfiehlt sich eine Recherche. Lesen Sie Fachliteratur, besuchen Sie Messen oder Fachgeschäfte. Überlegen Sie sich zudem, woher die Inspiration für Ihr Design gekommen ist.
- Schutzdauer: Ein Design ist nach der ersten Anmeldung fünf Jahre geschützt. Danach ist mehrmals eine Verlängerung möglich. Insgesamt kann man seine Kreation maximal 25 Jahre (5x5) schützen.
- Sammelanmeldungen: Es ist möglich, mehrere Designs anzumelden, sofern diese der gleichen Warenklasse angehören.
- Anmeldekosten: 200 Franken Grundgebühr für ein Design. Die Verlängerung für ein Design kostet ebenfalls 200 Franken.
- Antwort auf Ihre Fragen: Auf unserer Website beantworten wir eine Reihe von häufig gestellten Fragen (FAQ).
- Noch Fragen? Besuchen Sie www.ige.ch oder rufen Sie uns an: 031 377 77 77.