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Schweizer Sportstars und die Disziplin Markenschutz

Sprinterin Mujinga Kambundji hat ihren Namen beim IGE zum Markenschutz angemeldet. Auch andere Schweizer Profi-Sportlerinnen und -Sportler gehen diesen Schritt. Was versprechen sie sich davon? Können auch Herr und Frau Schweizer ihren Namen markenrechtlich schützen lassen?

Mujinga Kambundji hat im Sport schon manche Hürde genommen. Am 3. Oktober 2022 tat sie dies auch neben der Tartanbahn: Die Bernerin hat beim IGE eine Marke angemeldet, die von den Markenprüfenden auch eingetragen wurde. «Als Spitzensportlerin weiss ich um die Bedeutung von registrierten Marken. So handelt es sich bei meinen Sponsoren und bei Veranstaltern von Sportgrossanlässen auch um registrierte, starke Marken», sagt Mujinga Kambundji. Die Markenanmeldung hat ein Anwalt für sie übernommen.

 

Sie ist nicht die einzige Profi-Sportlerin. So hat etwa Skifahrer Ramon Zenhäusern drei Marken geschützt. Bei einem der prominentesten Einträge handelt es sich um den mittlerweile zurückgetretenen Tennis-Star Roger Federer. Vor einiger Zeit sorgte Fussballer Granit Xhaka mit einer Anmeldung für Schlagzeilen. Häufig schützen sie Namen und Logo.

 

Wertsteigerung mit Leistungen

Sportler schützen ihren Namen als Marke, weil dieser zum wertvollen Kapital werden kann. Durch sportliche Erfolge wird die Person bekannter und die Marke kann zum Standbein für die Zeit nach der Sport-Karriere dienen.

 

Die eingetragene Marke hat bei den international tätigen Sportlern auch einen rechtlichen Vorteil. In der Schweiz besitzt zwar laut Zivilgesetzbuch jeder Mensch Namensrechte. Doch im Ausland ist der zivilrechtliche Schutz oft nicht so stark ausgeprägt. Schweizer Profi-Sportler haben deshalb im Ausland nicht die besten Karten, wenn sie sich nur auf das Namensrecht berufen. «Hier ist der Markenschutz sinnvoll. Er erleichtert die kommerzielle Verwertung massiv und auch die Durchsetzung», sagt Markenanwalt Bernard Volken von der Agentur Troller Hitz Troller. Dritte, die sich zum Beispiel mit dem Namen Roger Federer schmücken, können mit dem Markenschutz in die Schranken gewiesen werden. So sind denn auch für Mujinga Kambundji ihre Markenrechte «eine wichtige Ergänzung zu meinen Namensrechten».

 

Bessere Karten bei Lizenzverhandlungen

Ein weiterer Vorteil der Markenregistrierung ist laut Bernard Volken, dass sich Lizenzverhandlungen einfacher gestalten. Der Eintrag gibt eine gewisse Sicherheit. Wenn Dritte für den Gebrauch des Sportlernamens Lizenzgebühren bezahlen, möchten sie auch die Sicherheit, dass dieser ausreichend geschützt respektive eine gewisse Exklusivität garantiert ist. «Eine geschützte Marke gewährt dies, weil sie nicht jedermann benutzt. Wer investiert, will schliesslich auch einen Return on Investment», sagt Bernard Volken.

 

Präventive Wirkung

«Auch vorsorgliche Massnahmen, die bei zeitlich sehr dringenden Fällen zur Anwendung kommen, werden von Gerichten eher gewährt, wenn sie auf Markenregisterurkunden gestützt sind», weiss der Rechtsanwalt aus Erfahrung.

Die eingetragene Marke hat auch eine präventive Wirkung, da sie bei Markenrecherchen erscheint. Das erleichtert auch den Zugang zu Domainnamen. Grosse Sportmarken wie etwa «Kjus» oder «Scott» hätten laut Bernard Volken ohne Markenregistrierungen nie so erfolgreich aufgebaut werden können, obwohl deren Gründer ja Namensrechte haben.

 
 

Weniger ist mehr

Bei der Anmeldung müssen Anmeldende festlegen, in welcher Warenklasse sie Produkte/seine Dienstleistung anbieten wollen. Theoretisch kann man alle Klassen besetzen, wie im Fall des Fussballers Granit Xhaka geschehen. Macht das Sinn? «Der Sportler muss sich überlegen, wo er sich in fünf Jahren sieht und in welchem Bereich eine Lizenzierung möglich ist. Auf Vorrat anmelden ist mit Vorsicht zu geniessen. Denn fünf Jahre nach der Anmeldung muss die Marke in den definierten Warenklassen auch gebraucht werden», sagt Bernard Volken. Ein zu enger Schutzbereich verhindert eine sinnvolle Differenzierung. Ein zu breiter Schutzbereich macht die Marke und den Athleten unnötig angreifbar. Die Lösung liegt in der massgeschneiderten Markenstrategie.

 

Ein Sportler sollte sich frühzeitig mit dem Thema Markenschutz befassen. «So bleibt das Risiko klein, dass Drittpersonen sich diese Markenrechte sichern, um daraus Profit zu schlagen», rät Bernard Volken. Die Bereitschaft zu investieren und die Höhe der Investition verlaufen parallel zum Bekanntheitsgrad der Marke. «Ohne Markenschutz gibt es keinen Spitzensport», ist der Anwalt überzeugt.

Wer nun auch ohne Sportkarriere in der Schweiz seinen Namen als Marke anmelden will, kann dies tun. Doch Bernard Volken gibt zu bedenken: «Da Privatpersonen in der Regel ihren Namen nicht lizenzieren oder auch sonst nicht kommerziell verwenden, macht eine Markenregistrierung hier meistens wenig Sinn».

  

Tipps für die Anmeldung Ihrer Marke

  • In einem KMU sollte eine Person für den Markenschutz zuständig sein.
  • Das IGE prüft bei der Anmeldung nicht, ob ein identisches oder ähnliches Zeichen bereits hinterlegt oder bereits registriert ist.
  • Vor der Anmeldung sollte man sich deshalb mit einer Recherche absichern. Es ist Sache des Anmelders, seine Rechte geltend zu machen.
  • Wer eine Marke anmeldet, muss sie einer Waren- und Dienstleistungsklasse zuordnen. Überlegen Sie sich gut, wo ihre Marke hingehört.
  • Wenn die Marke angemeldet wurde, geniesst sie bereits provisorischen Schutz bis zum endgültigen Eintrag.
  • Die geschützte Marke muss man selber verteidigen.
  • Anmeldungen auf Vorrat lohnen sich nicht: Die Marke muss gebraucht werden.
  • Schutzansprüche gegenüber Dritten können erst nach der Eintragung geltend gemacht werden. Es entscheidet jedoch das Datum der Hinterlegung darüber, wer älteres Recht besitzt.

Weitere Informationen zur Anmeldung: Marke schützen

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