Heute schon geknipst? Jedes Jahr werden weltweit über eine Milliarde Fotos geschossen, 85 Prozent davon mit dem Smartphone. Top-Handys können es mittlerweile gut mit einer Kompaktkamera aufnehmen. Doch das Knipsen ist nur der Anfang: Viele Schnappschüsse finden danach ihren Weg ins Internet und machen auf sozialen Medien die Runde.
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Geknipst. Geschützt. – Tipps zum neuen Fotografienschutz
Kein Scherz: Seit 1. April gelten in der Schweiz neue Spielregeln für Fotos. Alle Fotografien werden urheberrechtlich geschützt, auch der Freizeit-Schnappschuss. Wer die Aufnahme verwenden will, muss den Besitzer um Erlaubnis fragen. Worauf kommt es auch noch an? Mit unseren Tipps sind Sie im Bild.
Dabei tauchen rasch rechtliche Fragen zur Verwendung von Fotos auf. Sie werden mit dem ab dem 1. April geltenden revidierten Urheberrechtsgesetz (URG) beantwortet. Die grösste Neuerung: Egal, was man fotografiert, das Bild ist geschützt und gehört dem Fotografen. Und es ist egal, ob auf dem Bild eine unscharfe Fussmatte oder eine stimmungsvolle Abendaufnahme mit Chancen auf einen Fotopreis zu sehen ist. Die folgenden Tipps und Beispiele zeigen, was Sie dürfen und wo die rechtlichen Grenzen sind.
Tipps für die Nutzung von Fotos
- Wenn Sie Fotos anderer nutzen wollen, holen Sie eine schriftliche Erlaubnis dazu ein.
- Vereinbaren Sie mit der Fotografin oder dem Fotografen, wie und wann Sie die Fotos nutzen dürfen. Manche Fotograf*innen verlangen ein Entgelt für die Nutzung.
- Geben Sie bei jeder Nutzung an, wer das Foto gemacht hat.
- Wenn Sie Fotos aus Online-Bilddatenbanken nutzen, prüfen Sie die Lizenzen sorgfältig. Lizenzen regeln die Nutzungsrechte.
- Wenn Sie keine eigenen Fotos verwenden, bedenken Sie, dass jemand Rechte daran hat. Verwenden Sie deshalb wann immer möglich eigene Fotos.
- Beachten Sie die Persönlichkeitsrechte: Sämtliche Personen auf Ihrem Foto müssen mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden sein.
Das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz
Das revidierte Urheberrechtsgesetz (URG) stärkt die Rechte der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft. Hosting-Provider, die eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen schaffen, müssen neu dafür sorgen, dass einmal entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte entfernt bleiben. Konsumenten illegaler Angebote werden dagegen weiterhin nicht belangt. Neben den Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie bringt das revidierte URG verschiedene Neuerungen, welche die Kulturschaffenden und die Kulturwirtschaft stärken. Neu werden alle Fotografien geschützt, auch wenn es sich nicht um Kunstwerke handelt.