Marken sind ein Unterscheidungsmerkmal. Konsumenten verknüpfen damit (unbewusste) Assoziationen, die den Entscheid für ein Angebot erleichtern. Im rechtlichen Sinne ist die Marke ein Kennzeichen, das spezifische Waren und/oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Marken sind in unserer Wirtschaft somit unumgänglich für den Erfolg.
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Das sollten Sie über den Markenschutz wissen
Ob global tätiges Unternehmen oder lokal verankerter Betrieb: Die Marke kann zu einem wertvollen Gut werden. Doch welche Rolle spielt dabei der Markenschutz? Wer die Möglichkeiten kennt, hat bessere Karten.
Der Markenschutz hilft, den Erfolg zu sichern
Aber braucht jedes Unternehmen eine rechtlich geschützte Marke? Diese Frage hängt zum Beispiel davon ab, wie wichtig sie für das Produkt ist, wie lange der Lebenszyklus des Produkts ist oder man eine geografische Ausdehnung des eigenen Marktes plant. Je erfolgreicher eine Marke ist, desto grösser ist jedoch die Gefahr, dass Trittbrettfahrer davon profitieren wollen. Der Markenschutz hilft dabei, den Erfolg zu sichern.
Nur ein Eintrag ermöglicht den Markenschutz
Markenschutz geniesst man nicht automatisch – zum Beispiel auch nicht durch einen Eintrag im Handelsregister. Markenschutz erhält man am einfachsten, wenn man seine Marke eintragen lässt. In der Schweiz erfolgt dies mittels Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Der Eintrag im Markenregister verleiht dem Inhaber das exklusive Recht, seine Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen. Dieses Recht kann der Inhaber sogar weitergeben, z. B. in Form von Lizenzen oder durch Verkauf. Der Markeninhaber kann anderen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen zur Identifizierung gleicher oder gleichartiger Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht
Dauer des Schutzes
Nach der ersten Anmeldung ist die Marke automatisch zehn Jahre geschützt. Danach kann man den Schutz gegen eine Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern.
Schutz ist auf ein Land beschränkt
Bei Marken gilt das Territorialprinzip. Der Schutz ist auf jenes Land beschränkt, in welchem der Inhaber sein Zeichen registrieren lässt. Der Markenschutz kann jedoch auf verschiedenen Wegen in andere Länder ausgedehnt werden. Die Frage der geografischen Ausdehnung führt zur zentralen Frage, in welchem Umfang ein Unternehmen tatsächlich einen Markenschutz benötigt. Braucht auch ein bloss lokal verankertes Geschäft ein Monopolrecht für das ganze Land, sprich überhaupt einen Markenschutz? Diese Frage hängt wesentlich davon ab, was geschützt werden soll. Besitzt ein Unternehmen zum Beispiel eine Spezialität mit einer weitläufigen Bekanntheit, lautet die Antwort unter Umständen anders, als wäre einzig der Geschäftsname zu schützen.
Vor der Anmeldung recherchieren
Neben der Anmeldung spielt vor allem die Vorarbeit eine wichtige Rolle. Wer das Risiko vermeiden möchte, das Recht Dritter zu verletzen, sollte vor der eigenen Markennutzung oder –anmeldung abklären, ob identische oder ähnliche Marken vorhanden sind. Dabei hilft eine Markenrecherche. Vielen ist nicht bekannt, dass das IGE den Anmelder beim Eintragungsverfahren nicht auf bestehende Marken hinweist.
Die Kosten
Die Kosten für die Schweiz sind abhängig vom Umfang der zum Schutz angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen. Die Grundgebühr beträgt 550 Franken. Eine Übersicht der Kosten für die Schweiz finden Sie hier. Die Verlängerung (10 Jahre) kostet 700 Franken. Weitere Kosten hängen stark von persönlichen Entscheidungen ab: Markenrecherche vor der Anmeldung, Unterstützung durch einen Anwalt/Markenberater, Ausdehnung in andere Ländertypo3/ (pro Land entstehen zusätzliche Gebühren).
Pflicht zum Gebrauch der Marke
Mit dem Eintrag im Markenregister ist die Arbeit nicht vorbei. Jetzt gilt es, seine Marke zu verwenden. Das Markenrecht kennt die Pflicht zum Gebrauch der Marke. Nach der Publikation der Registrierung muss die Marke innerhalb von 5 Jahren und drei Monaten gebraucht werden, wenn gegen sie kein Widerspruch erhoben wurde (ansonsten 5 Jahre nach Ablauf Widerspruchsverfahren).
Wer dies nicht kann, riskiert den Verlust des Markenschutzes (Monopolrecht). Aufgrund des Umstandes, dass im Eintragungsverfahren ältere Marken nicht zur Zurückweisung der Anmeldung führen, folgt eine weitere Aufgabe für den Markeninhaber. Will er sein Monopolrecht aufrechterhalten, so gilt es gegen Konkurrenten mit ähnlichen Zeichen vorzugehen.
Diese Überlegungen zeigen, dass Markenführung nicht mit der Kreation des Markennamens oder des Logos beginnt und mit der Eintragung endet. Viele weitere Aspekte sind zu berücksichtigen, will man sich bewusst für oder gegen die Nutzung des Markenschutzes entscheiden.
Markenschutz-Wissen
- Eine Marke kann ein Name, Logo, Bild und vieles mehr sein.
- Die Marke eines Unternehmens ist nicht automatisch geschützt (z.B. durch den Handelsregistereintrag der Firma). Der Schutz entsteht erst mittels Eintragung im Markenregister.
- In der Schweiz meldet man Marken beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) an.
- Der eigene Markeneintrag kann Rechte von Dritten verletzen. Vor der Anmeldung ist deshalb eine Markenrecherche empfehlenswert.
- Nach der Publikation der Registrierung muss die Marke innerhalb von 5 Jahren und drei Monaten gebraucht werden, wenn gegen sie kein Widerspruch erhoben wurde (ansonsten 5 Jahre nach Ablauf Widerspruchsverfahren).
- Der Markenschutz gilt nach der Eintragung erstmals für 10 Jahre. Er kann beliebig oft verlängert werden.
Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie in der Rubrik Markenschutz.