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Schritt 4: Inhaber und Vertreter
Inhaber
Tragen Sie den Namen oder die Firma gemäss Handelsregistereintrag und die Adresse der Inhaberin oder des Inhabers ein. Diese Angaben müssen mit den Angaben der Basiseintragung oder des Basisgesuchs übereinstimmen. Bei mehreren Inhaberinnen oder Inhabern sind alle Adressen aufzuführen.
Alle Inhaberinnen und Inhaber müssen ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder die Schweizer Staatsbürgerschaft haben. Bei juristischen Personen mit Sitz im Ausland genügt eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche Niederlassung oder Handelsniederlassung in der Schweiz.
Falls die Antragstellerin eine juristische Person ist, muss die Rechtsnatur der juristischen Person und der Staat oder die Gebietseinheit, nach dessen Recht die juristische Person gegründet worden ist, angegeben werden.
Vertreter
Die Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters steht Ihnen frei.
Auch eine Vertreterin oder ein Vertreter, die oder der in einem anderen Land des Madrider Systems als der Schweiz niedergelassen ist, kann bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum eingetragen werden. Für das Verfahren beim IGE muss im nachfolgenden Schritt aber ein Zustellungsdomizil in der Schweiz angegeben werden.
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