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32 Design-Klassen am Lago Maggiore

Wenn man durchs IGE läuft, könnte man meinen, auf einem Kurztrip durch Europa zu sein: Die Sitzungsräume wurden nach Städten wie Paris, München oder Den Haag benannt. Hinter den Namen der Kreativzonen steckt mehr als das Ausflugsziel für den nächsten Urlaub. In der «Sonnenstube» der Schweiz finden sich jährlich Filmschaffende aus aller Welt um die international anerkanntesten Werke zu würdigen. Eine Stadt voller Stilbewusstsein – passend, für die Durchsetzung eines wichtigen Meilensteins im Designschutz.

Fahrplan am Bootshafen von Ascona
Die Tessiner Stadt Locarno ist eine der jüngsten Stecknadeln auf der IP-Landkarte. (Bild: iStock / Roman Babakin)
 

In der malerischen Sommerstadt am Maggia-Delta werden nicht nur regelmässig Stühle auf der Piazza Grande aufgestellt, sondern auch Designs nach Nummern eingeordnet. Bei der Anmeldung eines Designs muss dieses nämlich kategorisiert, sprich als eine spezifische Ware angegeben werden. Diese Einteilung in die «Locarno-Klassifikation» erleichtert den Umgang mit geschützten Designs im internationalen Rechtsverkehr.

 

Genau diese Regelung zur Einordnung von Designs in insgesamt 32 Klassen wurde 1968 auf einer diplomatischen Konferenz – zu der alle Länder der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums eingeladen waren – in Locarno unterzeichnet. Das Locarno-Abkommen ist somit das bisher jüngste Übereinkommen in unserer Serie über die am IGE vertretenen Städte des geistigen Eigentums.

 
 

Das Locarno-Abkommen ist das Pendant zum Nizza-Abkommen (dazu nächste Woche mehr), das die Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen beinhaltet.

 

Die «Locarno-Klassen» umfassen laut der WIPO:

 

  • eine Liste von Klassen und Unterklassen;
  • eine alphabetische Liste der Waren, die gewerbliche Muster und Modelle darstellen, mit Angabe der Klassen und Unterklassen, in die sie fallen;
  • Erläuterungen.
 

Diese Klassifikation wird vom internationalen Büro der WIPO koordiniert und alle paar Jahre angepasst.

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