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Wenn das Guetzlirezept für Ärger sorgt

Probleme mit einem Produktnamen, fehlendes Bewusstsein bei Fotorechten oder eine böse Überraschung mit einem Backrezept: In der Geschäftswelt weht mitunter ein rauer Wind. Als Miniunternehmerinnen und -unternehmer von Young Enterprise Switzerland (YES) lernen Jugendliche in Workshops des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), wie sie solche Konflikte vermeiden.

Vorsicht Falle: Bei der Herausgabe von Rezepturen ist besondere Vorsicht geboten. Bild: iStock

An Workshops in der Deutschschweiz, Westschweiz und im Tessin haben Jugendliche bereits gelernt, worauf sie beim Geistigen Eigentum ihres Jungunternehmens achten müssen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen teil am Company Programme von YES. Ein Jahr lang führen sie unter realen Bedingungen ein Miniunternehmen (siehe Infobox).  Seit dem Schulbeginn im August haben die Teams Namen für ihre Firma und das Produkt bestimmt. Im Moment werden Prototypen der jeweiligen Angebote zur Marktreife gebracht sowie Finanz- und Vertriebspartner gesucht.

 

Rechtliche Probleme mit Dritten vermeiden

Die Jugendlichen lernen das Geistige Eigentum in seiner Breite kennen. Im Zentrum stehen jedoch das Markenrecht und Urheberrecht, weil dies für ihre Praxis am wichtigsten ist. «Die Miniunternehmen lernen, rechtliche Probleme mit Dritten zu vermeiden», sagt Matthias Käch. Er ist Experte für Geistiges Eigentum am IGE und leitet die Workshops. Das fängt bei der Wahl des Produktnamens an. Es muss geprüft werden, ob dieser nicht schon existiert oder in ähnlicher Form genutzt wird. Zusammen mit dem rechtlichen Ärger ist eine nachträgliche Änderung mit viel Aufwand verbunden. «Die Teilnehmenden sind jeweils überrascht, wie stark sie bei den Aktivitäten auf Dritte achten müssen», sagt Matthias Käch.

Den Teams wird bewusst, dass der Markt nicht auf sie und ihr Produkt gewartet hat und sie sich auch entsprechend absichern müssen. Sie erarbeiten mit ihrer Firma Werte, die es zu schützen gilt. Mit Vertrauen und einem Handschlag kommt man nicht weit. «Wenn es ums Geld geht, hört der Spass auf», betont Matthias Käch. Sie sollten Verträge abschliessen und im Verlauf des Programmes ein unternehmerisches Denken entwickeln.

 

Geheimhaltungsvertrag für Rezepte

Neben nachhaltigen Produkten aus erneuerbaren Materialien bieten viele Miniunternehmen auch im diesjährigen Programmjahr Lebensmittel an wie zum Beispiel Saucen, Gewürzmischungen oder Getränke. Die Herausforderung bei diesen Kreationen: Rezepturen lassen sich rechtlich nicht schützen. Doch es gibt den Weg der Geheimhaltung. Das bekannte «Grossmutterrezept» braucht Dritten nicht verraten zu werden und wenn doch, dann nur mit einem Geheimhaltungsvertrag.

 

Die Vergangenheit zeigte, dass auch Miniunternehmen ausgenutzt werden. Matthias Käch erinnert sich an einen Fall, bei dem ein Unternehmen eine Bäckerei für die Produktion von Gebäck kontaktierte. Für die Offerte der Bäckerei wurde das Rezept ausgehändigt – ohne vertragliche Auflagen. Aufgrund der hohen Herstellungskosten sah das Team jedoch von einem Auftrag ab. Der Bäcker nutzte die Rezeptur jedoch selbst und brachte das Gebäck auf den Markt. Rechtlich war nichts zu machen, da kein Vertrag auf Geheimhaltung existierte.

 

Nutzungsrechte für Fotos

Ein weiteres Thema ist der Gebrauch von Fotos, die zum Beispiel im Rahmen von Marketingaktivitäten des Miniunternehmens entstehen. Wer auch immer die Aufnahmen gemacht hat – es gilt mit einem Vertrag die Nutzungsrechte auf das Unternehmen zu übertragen. So kommt es später nicht zu Diskussionen darüber, wem die Fotos gehören. «Auch hier gilt es, stets zum Wohle der Firma zu handeln», sagt Matthias Käch. Bei der Verwendung von Fotos aus dem Internet ist Vorsicht geboten. In der Schweiz ist gemäss dem Urheberrechtsgesetz jedes Bild geschützt und gehört dem Fotografen. Und es ist egal, ob auf dem Bild eine unscharfe Fussmatte oder eine stimmungsvolle Abendaufnahme mit Chancen auf einen Fotopreis zu sehen ist. Schliesslich ist auch Fotodatenbanken im Web Vorsicht geboten. Hier sollte man unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen.

 

IGE ist Nationaler Partner

Das IGE ist einer der Nationalen Partner der Non-Profit-Organisation Young Enterprise Switzerland (YES). Im Company Programme führen Jugendliche ein Jahr lang ihr Miniunternehmen unter realen Bedingungen – von der Gründung bis zur Vermarktung ihres Produkts. Die Miniunternehmen erhalten ein Starter-Kit mit allen Informationen rund um das Geistige Eigentum. Das Theorieheft zum Company Programme enthält zudem die Grundsätze zum Markenschutz und Urheberrecht. Schliesslich organisiert das IGE für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler Workshops zum Geistigen Eigentum.

 

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