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Paris, j’aime ta convention !

Wenn man durchs IGE läuft, könnte man meinen, auf einem Kurztrip durch Europa zu sein: Die Sitzungsräume wurden nach Städten wie Paris, München oder Den Haag benannt. Hinter den Namen der Kreativzonen steckt mehr als das Ausflugsziel für den nächsten Urlaub. In der am dichtesten besiedelten Grossstadt Europas wurde vor 140 Jahren eines der heute bedeutsamsten Übereinkommen im internationalen Immaterialgüterrecht unterzeichnet. Paris steht für den Eiffelturm, die UNESCO, die Liebe, aber eben – und vor allem – auch für die PVÜ.

Arc de Triomphe in Paris aus der Vogelperspektive
Mit rund 16 Millionen ausländischen Tourist:innen pro Jahr ist Paris eine der meistbesuchten Städte weltweit. (Bild: iStock/GlobalP)
 

Ganz à la Française beginnt die «Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums» (PVÜ) mit den Worten: «Sa majesté le roi des Belges, sa majesté l’empereur du Brésil,..». In eben dieser gewandten Wortwahl wurden 1883 insgesamt 19 Gesetzesartikel verfasst und von den elf Gründerstaaten unterzeichnet. Heute gehören 179 Länder dem Abkommen an, welches sich als einer der ersten internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes identifizieren darf.

 

Die PVÜ gilt für gewerbliches Eigentum, einschliesslich Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, geografische Angaben und die Unterdrückung des unlauteren Wettbewerbs. Der Begriff des gewerblichen Eigentums bezieht sich hierbei nicht allein auf Gewerbe und Handel im eigentlichen Sinn des Wortes, sondern ebenso auf das Gebiet der Landwirtschaft und der Gewinnung der Bodenschätze, auf alle Fabrikate oder Naturerzeugnisse.

 
 

Die wichtigste Regelung der «Pariser Verbandsübereinkunft» (PVÜ) ist das Prioritätsrecht. Mit der Anmeldung einer Erfindung in der Schweiz oder einem anderen Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) oder der Welthandelsorganisation (WTO) beginnt die Prioritätsfrist zu laufen. Der Anmelder einer Erfindung, einer Marke oder eines Designs hat danach zwölf Monate Zeit, dieselbe Erfindung in weiteren Ländern zum Patent anzumelden und das Datum für die Prüfung auf Neuheit zu beanspruchen.

 

Ein Vorzeigebeispiel für die operative Anwendung der PVÜ bildet der Verein Swissness Enforcement, wessen Sitz vom IGE beherbergt wird. Das Ziel der privat-öffentlichen Vereinigung ist es, die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben im Ausland wirksam zu bekämpfen.

 

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