Dölf Sigrist nutzt im Haushalt Tubenauspresser. «Ich bin kein besonderer Sparfuchs. Trotzdem möchte ich nicht leichtfertig Lebensmittel verschwenden», sagt der Erfinder. Material und Qualität der Auspresser entsprechen jedoch nie seinen Vorstellungen. Das Design empfindet er oft lieblos. «Gängige Modelle wurden lange aus klobigem, zerbrechlichem und meist braunem Plastik hergestellt. Sie erfüllten ihren Zweck mehr oder weniger schmucklos», sagt Dölf Sigrist.
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Diese Erfindung gibt der Tube den Rest
Lebensmittel-Tuben behalten gerne den letzten Rest für sich. Das stört Dölf Sigrist schon lange. Bestehende Auspresser-Gadgets überzeugen ihn nicht. Deshalb tüftelt er an einem neuartigen Tubenschlüssel. Mit Erfolg. Seine Innovation meldet er beim IGE zum Designschutz an.
Klare Vorstellung, was der Tubenschlüssel erfüllen muss
Er ist überzeugt, dass der Tubenschlüssel auch ein schönes Gadget sein kann. Funktional, auf das Wesentliche reduziert und mit ansprechendem Design. Die Idee lässt ihn nicht mehr los. 2004 hat er durch eine berufliche Veränderung die Musse, das Projekt anzupacken. Das Ziel ist ein Tubenschlüssel, der die folgenden Kriterien erfüllt:
- Wertiges, aufs Minimum reduziertes Design
- Robust, langlebig und unzerstörbar (Kein Kunststoff)
- 3 Schlüssel-Grössen für alle gängigen Alu-Tuben
- Einfach in der Handhabung
- 100% Swiss Made
Der Schutz des Tubenschlüssels vor Nachahmern
Nach der Fertigstellung der ersten Kleinserie sind Freunde, Bekannte und Kunden vom Tubenschlüssel begeistert. «Mir wurde bewusst, dass ich dieses einzigartige Produkte-Design schützen will. Im privaten Umfeld wurde ich öfters danach gefragt», berichtet der zielstrebige Erfinder.
2004 meldet er den Tubenschlüssel beim IGE an (Nr. 130528). Das ermöglicht ihm einen Schutz von bis zu 20 Jahren, sofern er diesen regelmässig verlängert. «Der Eintrag im Designschutz-Register bietet mir eine gewisse Sicherheit. Er ist eine Hemmschwelle dafür, dass mein Produkt nicht so ohne Weiteres kopiert wird». Bei Auseinandersetzungen habe er auch die Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren. Beim Designschutz wird die Form (Uhr, Lampe) oder ein Muster (Flaschenetikette, Stoffmuster) geschützt.
Auf dem Weg zum finalen Produkt sind auch Glück und Zufall im Spiel: «Ich lernte die richtigen Leute kennen. Mit ihrer Unterstützung konnte ich aus meinem Prototyp ein serienfertiges Produkt entwickeln», sagt Dölf Sigrist.
Designschutz mehrmals verlängert
«Mein Tubenschlüssel-Eintrag ist nun 18 Jahre alt. Ich habe die Schutzperiode mehrfach verlängert, weil ich Marketing & Vertrieb in den letzten drei Jahren forciert habe und das Produkt nun schweizweit Beachtung findet», berichtet er. Der Schutz hat er auf die Schweiz begrenzt, da diese für ihn der wichtigste Markt ist. Verteidigen musste er sein Design bisher noch nicht. «Ich werde immer noch regelmässig gefragt, ob ich den Tubenschlüssel geschützt habe», sagt der Designer. Er hat heute mehrere Varianten im Angebot, die sich für Lebensmitteltuben aus Aluminium eignen. Im Sortiment befindet sich auch ein Schlüssel für Zahnpastatuben.
Drei Designschutz-Tipps von Dölf Sigrist
Auf Nachfrage gibt Dölf Sigrist aufgrund seiner Erfahrung anderen Kreativen Tipps für den Schutz. «Die Anmeldung ins Register ist sehr einfach und der Betrag von 200 Franken ist gut investiertes Geld», sagt der Geschäftsmann. Seine Tipps:
- Ein Produkt mit einem oder mehreren Alleinstellungs-Merkmalen sollte baldmöglichst angemeldet werden.
- Die erste Periode von 5 Jahren bietet dann genügend Zeit, um Erfahrungen zu sammeln.
- Diese Erfahrungen bieten die Grundlage für die anschliessende Entscheidung zur Verlängerung
Ausserdem:
- Dölf Sigrists Tubenschlüssel im Register: Nr. 130528
- Was kann ich als Design anmelden und was ist dabei zu beachten? Tipps rund um den Designschutz erhalten Sie hier.
- Website des Erfinders: https://www.drehmomente.ch/