Der Computer ist ein gutes Beispiel dafür, welchen Einfluss das Design auf den Konsumenten haben kann. Apples Macintosh sticht aus der Menge der Computerklötze heraus und macht dabei auch die Schutzrecht-Hausaufgaben. Einige Monate vor der offiziellen Präsentation (25. Januar 1984) meldet man die Gehäuseform unter dem Titel «Computer Housing» beim US-Patentamt an. Auch zur Maus wird eine Anmeldung mit mehreren Zeichnungen eingereicht, um die Form des Objekts vor Trittbrettfahrern zu schützen.
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20.02.2025 | Recht und Politik, Urheberrecht
KI-Regulierung Schweiz: Bundesrat mit sektoralem Ansatz
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Apple Macintosh: Als der Computer niedlich wurde
Der Apple Macintosh erblickt vor 40 Jahren das Licht der Computerwelt. Mit seinem fast schon niedlichen Design und der Maus fällt er optisch aus dem Rahmen und weckt Begehrlichkeiten.

Patent? In den USA nennt man den Designschutz anders
Gut zu wissen: In den USA heisst der Schutz für das Design «Design Patent» genannt. Die geschützten Formen haben aber nichts mit dem klassischen Patent tun. Letzteres schützt eine Erfindung die ein technisches Problem löst (also z.B. ein Schaltkreis im Computer).
Das Auge kauft mit – erfahren Sie mir über den Designschutz in der Schweiz.