Das IGE hat seine Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften zusammen mit externen Risk- und Compliance-Experten überprüft und zielorientierter ausgerichtet.
Per 1. Juli 2024 trat die neue IGE-Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in Kraft. Die neuen Regeln erlauben dem IGE eine effektive und zeitgemässe Ausübung der Aufsicht. Das jährliche Reporting der Verwertungsgesellschaften wurde vereinheitlicht und konsequent auf eine Analyse der spezifischen Risiken jeder Verwertungsgesellschaften ausgerichtet. Deutlich ausgebaut wurde die Aufsicht im Bereich der Grundsätze und Regeln, wie ein Unternehmen zu führen, verwalten und kontrollieren ist (Corporate Governance).
Die neue Weisung ersetzt jene vom 29. November 2017 und wird ab der Berichterstattung der Verwertungsgesellschaften über das Geschäftsjahr 2023 stufenweise umgesetzt.