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Newsletter IGE | IPI

27. Juni 2024

 
 

Newsletter 2024/06 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren 


Es freut uns, Ihnen die Juni-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden. 

 
 
 

1  BVGer-Urteil B-4493/2022 – [Apfel] (fig.): vorgesehene neue Praxis ging an die interessierten Kreise zur Stellungnahme
2  Praxisvorschlag bezüglich der Gleichartigkeit zwischen virtuellen und realen Waren/Dienstleistungen
3  Verbesserungen des online Services Belastungsauftrag Kontokorrent
4  Diesjährige Tagung des Expertenausschusses der Nizza-Union (CE34)

 
 
 

1 BVGer-Urteil B-4493/2022 – [Apfel] (fig.): vorgesehene neue Praxis ging an die interessierten Kreise zur Stellungnahme

 

Das IGE hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) B-4493/2022 – [Apfel] (fig.) analysiert und seine Praxis zu Hinweisen auf den thematischen Inhalt überprüft (vgl. den Newsletter 2023/07-09 Marken und Designs). Als Ergebnis dieser Überprüfung sieht das IGE vor, in Bezug auf Bildmarken die Praxis gemäss den Vorgaben im erwähnten Urteil zu lockern. Für Wortmarken und kombinierte Marken (ohne unterscheidungskräftige Elemente) beanspruchen aus Sicht des IGE nicht alle richterlichen Erwägungen Geltung. Eine Praxislockerung erscheint aber auch für diese Markentypen angezeigt.


Das IGE hat eine Zusammenfassung der Ergebnisse seiner Analyse inklusive einer Darstellung der beabsichtigten neuen Praxis den interessierten Kreisen zugestellt und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis am 15. August 2024 eingeräumt. 


Nach Vorliegen bzw. Auswertung der Stellungnahmen wird das IGE über die neue Praxis entscheiden und deren Einzelheiten sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens bekanntgeben.

 

2 Praxisvorschlag bezüglich der Gleichartigkeit zwischen virtuellen und realen Waren/Dienstleistungen

 

Das IGE hat seinen Vorschlag für eine Praxis bezüglich der Gleichartigkeit von in virtuellen Umgebungen angebotenen Waren oder Dienstleistungen und ihren realen Entsprechungen in die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen gegeben.


Der Vorschlag beruht auf vom Bundesgericht im Wirtschaftsrecht entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen (Transparenzgrundsatz/Durchgriffstheorie (BGE 132 III 489)) und soll es unter bestimmten Umständen, die von den in der betreffenden Branche vorherrschenden Marketing- und Konsumgewohnheiten abhängen, erlauben, von Gleichartigkeit zwischen realen Waren oder Dienstleistungen einerseits und in einer virtuellen Umgebung angebotenen Waren oder Dienstleistungen andererseits, auszugehen. Das IGE strebt damit eine Harmonisierung mit der Praxis des EUIPO in diesem Bereich an. Im Falle der Umsetzung dieser Praxis sind die Parteien verpflichtet, bei der Ermittlung des relevanten Sachverhalts mitzuwirken, indem sie das IGE über die Branchenüblichkeit informieren.


Die interessierten Kreise können bis zum 15. August 2024 zu diesem Vorschlag Stellung nehmen.

 

3 Verbesserungen des Online-Services Belastungsauftrag Kontokorrent

 

Auf vielfachen Kundenwunsch erweitern wir den Online-Service Belastungsauftrag Kontokorrent mit neuen Funktionen. Ab Mitte August 2024 stehen die folgenden Verbesserungen bereit:

 

 

  • Neu können Sie für jeden Belastungsauftrag eine Referenz erfassen. Wenn keine Kundenreferenz erfasst wird, wird die Kundenreferenz des Schutztitels angezeigt. 
  • Bei der Übersicht über die Kontobewegungen im Benutzerkonto wird zu jeder Bewegung ein Saldo angezeigt. Sie können die Kontobewegungen als PDF- oder CSV-Datei herunterladen. 
  • Ausserdem können Sie weiteren Personen Zugriff auf Ihr Benutzerkonto erteilen. Diese Benutzer melden sich mit einer eigenen E-Mail-Adresse und auf Wunsch einem eigenen zweiten Faktor an. Dabei können Sie die Berechtigungen individuell gestalten, das heisst, den Benutzern das Erfassen und/oder das Einreichen von Anträgen erlauben. 

 

Den heutigen Service zum Herunterladen von Tagesauszügen Ihres Kontokorrents werden wir einstellen (vgl. https://konto.ige.ch/documents/000XXXXXXX). Die Kontobewegungen können Sie über das Benutzerkonto tagesaktuell einsehen und entsprechende Auszüge herunterladen.


Auch den Versand der «Bordereaux» (E-Mails mit einer CSV-Datei mit den jeden Monat neu erstellten Jahresgebühren und Zuschlägen für Patente) werden wir auf den gleichen Zeitpunkt einstellen. Die Jahresgebühren und Zuschläge von mit dem Benutzerkonto verknüpften Schutztiteln können Sie jederzeit über den Online-Service Belastungsauftrag Kontokorrent auslesen und exportieren. Verwenden Sie dazu «Suchen» und schränken Sie das Zahlungsdatum ein.

 

4 Diesjährige Tagung des Expertenausschusses der Nizza-Union (CE34)

 

Vom 22. – 25. April 2024 fand das jährliche Treffen des Expertenausschusses der Nizza-Union in Genf statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr, als die Klassierung von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Umgebungen (Metaverse/NFT/virtuelle Waren) im Fokus stand, gab es dieses Jahr kein dominierendes Thema und auch keine Neuaufnahmen oder Löschungen von Begriffen, die 2025 zu einer Praxisänderung des IGE führen werden. Hingegen wurde bereits jetzt beschlossen, dass auf die neue Auflage hin, d.h. ab Anfang 2026, die ätherischen Öle nicht mehr ausschliesslich in Klasse 3 eingeteilt werden, sondern je nach Zweckbestimmung in den Klassen 1, 3, 5 oder 30. Weitere Informationen finden Sie im Bericht des Expertenausschusses zur diesjährigen Tagung, publiziert auf der Webseite der WIPO.


Zudem hat das IGE die interessierten Kreise eingeladen, bei der Vorbereitung des nächsten Expertenausschusses mitzuwirken und hat diesen ein Dokument zur Konsultation und Stellungnahme bis am 15. August 2024 unterbreitet.


Das IGE wird wie üblich per Anfang Januar 2025 seine Klassifikationshilfe aktualisieren und diesbezüglich per Newsletter informieren.

 

Freundliche Grüsse

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

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