Am 26. Juli 2023 hiess das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Beschwerde von Apple Inc. gegen den Entscheid gut, mit dem das Gesuch um Schutz der internationalen Registrierung Nr. 1028240 [Apfel] (fig.) in der Schweiz teilweise abgewiesen wurde. Nach einer Analyse des Urteils hat das IGE entschieden, dieses nicht beim Bundesgericht (BGer) anzufechten.
In seinem Urteil musste das BVGer entscheiden, ob die Darstellung genau dieses Apfels ein Verweis auf den thematischen Inhalt verschiedener Ton- und Videoaufnahmen und anderer Produkte, die wegen ihres thematischen Inhalts erworben werden, ist. Ungeachtet der angewandten Prüfungskriterien ist das IGE der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Ermessensentscheid handelt.
Im Übrigen ist es stets das Ziel des IGE, eine autonome Praxis unter Einbezug eines vergleichenden Ansatzes zu entwickeln. Es hat sich herausgestellt, dass unsere Praxis bezüglich des thematischen Inhalts derzeit strenger ist als die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) festgelegte Praxis. Daher hat das IGE seit einiger Zeit erwogen, seine diesbezügliche Praxis zu überprüfen. Das IGE nimmt dieses Urteil daher zum Anlass, eine Überprüfung seiner Praxis vorwegzunehmen; der Entwurf der neuen Praxis wird demnächst in die Vernehmlassung gehen.