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Newsletter IGE | IPI

28. September 2023

 
 

Newsletter 2023/07-09 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren


Es freut uns, Ihnen die Juli/Aug./Sept.-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden.

 

01 BVGer-Urteil B-4493/2022 - [Apfel] (fig.): Das IGE hat entschieden, keine Beschwerde ans Bundesgericht zu erheben und seine Praxis bezüglich thematischer Inhaltsangaben zu überprüfen 
02 Erteiltes europäisches Patent und Änderung des Schweizer Registers 
03 Online Registeränderung: Hinweis zur Änderung der Verfahrenssprache in Patent- und Designsachen 
04 Madrider System: Änderung der Ausführungsordnung am 1.11.2023 
05 Seminar «Letzte Entwicklungen im Markenrecht» in Genf 

 

01 BVGer-Urteil B-4493/2022 - [Apfel] (fig.): Das IGE hat entschieden, keine Beschwerde ans Bundesgericht zu erheben und seine Praxis bezüglich thematischer Inhaltsangaben zu überprüfen.

 

Am 26. Juli 2023 hiess das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Beschwerde von Apple Inc. gegen den Entscheid gut, mit dem das Gesuch um Schutz der internationalen Registrierung Nr. 1028240 [Apfel] (fig.) in der Schweiz teilweise abgewiesen wurde. Nach einer Analyse des Urteils hat das IGE entschieden, dieses nicht beim Bundesgericht (BGer) anzufechten. 

Abbildung eines Apfels in schwarz-weiss
In seinem Urteil musste das BVGer entscheiden, ob die Darstellung genau dieses Apfels ein Verweis auf den thematischen Inhalt verschiedener Ton- und Videoaufnahmen und anderer Produkte, die wegen ihres thematischen Inhalts erworben werden, ist. Ungeachtet der angewandten Prüfungskriterien ist das IGE der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Ermessensentscheid handelt. 


Im Übrigen ist es stets das Ziel des IGE, eine autonome Praxis unter Einbezug eines vergleichenden Ansatzes zu entwickeln. Es hat sich herausgestellt, dass unsere Praxis bezüglich des thematischen Inhalts derzeit strenger ist als die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) festgelegte Praxis. Daher hat das IGE seit einiger Zeit erwogen, seine diesbezügliche Praxis zu überprüfen. Das IGE nimmt dieses Urteil daher zum Anlass, eine Überprüfung seiner Praxis vorwegzunehmen; der Entwurf der neuen Praxis wird demnächst in die Vernehmlassung gehen. 

 

02 Erteiltes europäisches Patent und Änderung des Schweizer Registers

 

Die Sektion Anmeldung und Register, welche Anfragen betreffend aller Schutztitel bearbeitet, erhält regelmässig Registeränderungsanträge für europäische Patente, die noch nicht erteilt wurden, deren vorgesehenes Erteilungsdatum dem Patentinhaber aber bekannt ist. Das IGE weist darauf hin, dass es diese Änderungsanträge nicht bearbeiten kann: weil das Patent noch nicht erteilt ist, ist es nicht im Schweizer Patentregister eingetragen, weshalb auch keine Änderungen vorgenommen werden können. Da das IGE ungültige Registeränderungsanträge nicht zurückbehalten kann, muss der Änderungsantrag erneut gestellt werden, sobald die Erteilung im Register eingetragen ist. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag nach dem vom EPA mitgeteilten Erteilungsdatum erneut zu stellen oder auf www.swissreg.ch, respektive demnächst in der Datenbank https://database.ipi.ch, eine Überwachung bezüglich Patenten, die demnächst erteilt werden sollen, zu programmieren. 

 

Falls Sie weitere Informationen über unsere Datenbank https://database.ipi.ch wünschen, kontaktieren Sie uns unter info@ipi.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

 

03 Online Registeränderung: Hinweis zur Änderung der Verfahrenssprache in Patent- und Designsachen

 

Wir konnten Sie im Juni-Newsletter dieses Jahres darauf hinweisen, dass künftig Online-Registeränderungen auch für Patente und Designs möglich seien. Im Rahmen dieser Registeränderungsanträge ist es zur Zeit für alle Schutzrechte möglich, die Änderung der Verfahrenssprache zu beantragen. Für Patente und Designs ist die Verfahrenssprache jedoch gemäss Art. 4 Abs. 2 PatV und Art. 3 Abs. 1bis DesV die bei der Einreichung des Antrags gewählte Sprache und kann in der Regel nicht geändert werden.

 

04 Madrider System: Änderung der Ausführungsordnung am 1.11.2023

 

Am 1. November 2023 werden einige Bestimmungen der Ausführungsordnung geändert (Englisch), um die Verwaltung des Portfolios der internationalen Registrierungen der Inhaber zu vereinfachen. Diese Änderungen sehen insbesondere eine Mindestfrist vor, die ein Amt dem Inhaber einräumt, um auf eine Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung zu reagieren, und verlangen, dass der Beginn und das Ende dieser Frist in der Schutzverweigerung klar angegeben werden. 

 

05 Seminar «Letzte Entwicklungen im Markenrecht» in Genf

 

Detaillierte Informationen zum Programm des IGE/LES Seminars «Neueste Entwicklungen im Markenrecht» am 23. November 2023 sind auf unserer Website verfügbar. 

 

Freundliche Grüsse

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

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