Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser
Wir freuen uns, Ihnen einen gemeinsamen Newsletter «Juristische Informationen» (Nr. 5/2022) sowie Patente und Designs (Nr. 2022/11) zukommen zu lassen und hoffen, Sie finden die Informationen hilfreich.
Der Bundesrat will das Schweizer Patent stärken
Der im März 2019 mit der Motion Hefti in Gang gebrachte Gesetzgebungsprozess ist einen Schritt weiter: Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Patentgesetz soll internationalen Standards angepasst und besonders für KMU sowie für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder attraktiver werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet folgende Hauptpunkte:
- Das geschätzte teilgeprüfte Patent soll als kostengünstiger und einfach zu erhaltender Schutztitel bestehen bleiben.
- Neu soll die Patentprüfung aber mit einer obligatorischen Recherche zum Stand der Technik ergänzt werden. Diese sorgt für Transparenz und mehr Rechtssicherheit für Anmelderinnen und Anmelder sowie für Dritte.
- Zusätzlich sollen Anmelderinnen und Anmelder neu auch in der Schweiz die Vollprüfung des Patents beantragen können. Sie erhalten damit eine gleichwertige Alternative zum europäischen Patent.
- Weitere vorgesehene Neuerungen sind ein schlanker Beschwerdeweg und die Möglichkeit, im Patenterteilungsverfahren Unterlagen in Englisch zu verwenden.
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Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor, Stv. Direktor
Alban Fischer, Vizedirektor