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Newsletter IGE | IPI

21. September 2021

 
 

Newsletter Nr. 5/2021 «Juristische Informationen» / Newsletter 2021/09-1 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen einen gemeinsamen Newsletter «Juristische Informationen» (Nr. 5/2021) sowie Marken und Designs (Nr. 2021/09-1) zukommen zu lassen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.


Praxislockerung betr. die geografische Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) bei Marken mit einer Herkunftsangabe


Die geltende Praxis besteht darin, die Eintragung von Marken mit einer Herkunftsangabe von der geografischen Einschränkung der Waren und – sofern die Voraussetzungen von Art. 49 MSchG nicht erfüllt sind – Dienstleistungen abhängig zu machen.


Das IGE hat in einem längeren Prozess diese Praxis umfassend überprüft. Nach Gewichtung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände, insbesondere der betroffenen Interessen, ist das IGE zum Schluss gelangt, dass eine Änderung gerechtfertigt und erforderlich ist. Die Praxis soll gelockert werden, wobei im Wesentlichen der Ansatz zu übernehmen ist, den das EUIPO und die nationalen Ämter unserer Nachbarländer seit langem verfolgen: Im Zeitpunkt der Markeneintragung wird eine Herkunftsangabe nicht als irreführend bewertet, solange ihr korrekter Gebrauch möglich ist.


Das bedeutet konkret, dass das generelle Erfordernis einer geografischen Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste bei Vorliegen einer Herkunftsangabe aufgegeben wird, und führt zu einer starken Vereinfachung der Prüfungspraxis. Beibehalten wird die Einschränkung einzig bei Vorliegen einer geografischen Angabe der folgenden (abschliessenden) Kategorien:

 

  1. landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützte geografische Angaben (GGA), die im Register des Bundesamts für Landwirtschaft oder des IGE eingetragen sind, gemäss Art. 16 LwG, Art. 41 Waldgesetz oder Art. 50a MSchG;
  2. schweizerische kontrollierte Ursprungsbezeichnungen (KUB) für Weine gemäss Art. 63 LwG;
  3. internationale Registrierungen nach der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens, soweit ihnen Schutz für die Schweiz gewährt wird, gemäss Art. 50e MSchG;
  4. ausländische GUB/GGA, die in den Anhängen 7, 8 und 12 des sektoriellen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft aufgelistet sind, sowie ausländische geografische Angaben (Namen der Länder und Regionen ausgenommen), die in jenen bilateralen Abkommen und Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Partnerländern aufgelistet sind, welche bei Markeneintragungsgesuchen für Waren bzw. Dienstleistungen anderer Herkunft die Zurückweisung von Amtes wegen statuieren (aktuell die bilateralen Abkommen mit Russland, Jamaika und Georgien sowie die Freihandelsabkommen mit Japan und Mexiko);
  5. ausländische geografische Angaben für Wein- und Spirituosen gemäss Art. 23 TRIPS, soweit sie im Ursprungsland als GUB/GGA oder unter einem anderen Titel geschützt sind (massgebend ist das weltweite Register der Organisation for an International Geographical Indications Network – OriGIn);
  6. Bezeichnungen, die in einer Branchenverordnung (gemäss Art. 50 Abs. 2 MSchG) geregelt sind.

 

Für alle vorgenannten Bezeichnungen besteht eine explizite oder implizite gesetzliche bzw. staatsvertragliche Verpflichtung, die Markeneintragung von einer Einschränkung der WDL abhängig zu machen. Entsprechend wird sich die Zurückweisung von Markeneintragungsgesuchen ohne eine solche Einschränkung ausschliesslich auf Art. 2 lit. d (Verstoss gegen geltendes Recht) i.V.m. Art. 30 Abs. 2 MSchG stützen.


Das IGE wird den von dieser Änderung betroffenen Teil der Richtlinien, verbunden mit Erläuterungen, zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November 2021 in die öffentliche Vernehmlassung geben. Das Datum des Inkrafttretens der neuen Praxis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Hinterleger, die ihr Gesuch unter der geplanten neuen Praxis behandelt haben möchten, können dem IGE ein Sistierungsgesuch einreichen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor, Stv. Direktor

Eric Meier, Vizedirektor

 
 
 
 

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