Falls diese Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

 
Logo
 

Newsletter IGE | IPI

29. September 2022

 
 

Newsletter Nr. 4/2022 «Juristische Informationen» / Newsletter 2022/07-09-1 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren gemeinsamen Newsletter «Juristische Informationen» (Nr. 4/2022) sowie Marken und Designs (Nr. 2022/07-09-1) zukommen zu lassen und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

 

01   Projekt Harmonisierung der Richtlinien

02   Praxisänderung in Bezug auf «Eventmarken»

 
 
 

01 Projekt Harmonisierung der Richtlinien
Heute bestehen vollständige und aktuelle Richtlinien einzig für die Marken (Markenrichtlinien vom 01.03.2022). Bei den Patenten sind lediglich die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen (Sachprüfungsrichtlinien vom 01.01.2021) publiziert und bei den Designs gibt es heute noch keine Richtlinien.

 

In den letzten Monaten wurden die Verfahren und die Registerführung in allen drei Schutzbereichen harmonisiert, soweit dies aufgrund übereinstimmender Rechtsgrundlagen möglich war. Diese Harmonisierung soll nun auch in den Richtlinien reflektiert werden. Aus diesem Grund hat sich das IGE zum Ziel gesetzt, Richtlinien für die Marken, Designs und Patente zu erarbeiten und eine Konsultation der interessierten Kreise durchzuführen.

 

Der Entwurf der revidierten Richtlinien in Markensachen sowie die neu redigierten Richtlinien in Patent- sowie in Designsachen wurden auf der IGE-Homepage veröffentlicht:

 

Die Hauptziele dieses Projekts sind:

  • Erstmals harmonisierte Richtlinien in allen drei Bereichen Marken, Designs und Patente für die folgenden Teile:
    • Allgemeiner Teil
    • Formelles Eintragungs-/Erteilungsverfahren
    • Registerführung
  • Erhöhung der Transparenz mittels Ergänzungen und Aktualisierung gemäss IGE-Praxis sowie Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
  • Vorgesehene Praxisänderung bei den Designrichtlinien (grundsätzliche Übernahme des EUIPO-Konvergenzprogramms 6 zur grafischen Wiedergabe von Designs).

 

Das Projekt wird den interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis am 25. November 2022 unterbreitet.

 

Die harmonisierten Richtlinien sollen am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

 

 

02 Praxisänderung in Bezug auf «Eventmarken»

Das IGE beabsichtigt, gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts (BGer) 4A_518/2021 im Verfahren zwischen den Parteien PUMA Se und FIFA, seine Praxis zu sog. «Eventmarken» zu ändern. Das BGer befand in diesem Urteil, dass den Kombinationen «QATAR 2022» und «WORLD CUP 2022» für sämtliche betroffenen Waren und Dienstleistungen die markenrechtliche Unterscheidungskraft fehlt. Demgegenüber hat das IGE Zeichen nach diesem Muster – also «Ort plus Jahr» und «Anlass plus Jahr» – bis anhin nur in Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, die unmittelbar oder doch eng mit dem Anlass zusammenhängen, die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. die Richtlinien in Markensachen, Teil 5, Ziff. 4.4.2.7.9). Diese Praxis muss angepasst werden, um dem Entscheid des BGer zu entsprechen.


Das IGE wird künftig Zeichen nach dem genannten Muster grundsätzlich umfassend zurückweisen, soweit sie als Wortmarken (d.h. ohne zusätzliche unterscheidungskräftige Elemente) hinterlegt werden. Dies gilt allerdings nur, soweit die konkrete Kombination von den betroffenen Verkehrskreisen als Hinweis auf einen Anlass wahrgenommen wird – was voraussetzt, dass der im Zeichen genannte Ort bekannt ist und die Jahreszahl grundsätzlich in der (nahen) Zukunft liegt. Beispielsweise werden neu Zeichen wie CANADA 2026, WORLD CUP 2026 oder CRANS MONTANA 2026 umfassend, für alle denkbaren Waren und Dienstleistungen, als gemeinfrei zu bewerten sein. Zeichen wie GIMEL 2030 (der Ort ist gemäss Rechtsprechung unbekannt) oder PARIS 1234 (das Datum kann nicht mit einem Anlass in Verbindung gebracht werden) können dagegen weiterhin zugelassen werden.


Diese strengere Praxis gestützt auf das Urteil entspricht im Wesentlichen jener des EUIPO und bewirkt auch eine einfachere Markenprüfung. Zwar werden grundsätzlich mehr Zurückweisungen resultieren; tatsächlich werden aber so gut wie keine Zeichen des betroffenen Musters ohne zusätzliche unterscheidungskräftige Elemente hinterlegt.


Das Urteil verunmöglicht nicht, dass das IGE die Verkehrsdurchsetzung solcher Zeichen in Bezug auf die «Kern-Dienstleistungen» (jene, die der Organisation und Durchführung des Anlasses dienen) wie bisher handhabt. Konkret kann die Praxis beibehalten werden, bei Sportanlässen insbesondere für die Dienstleistung Organisation von sportlichen Aktivitäten und Veranstaltungen die Durchsetzung gestützt auf sog. Press-Clippings zu Austragungsort und -jahr des Anlasses zu anerkennen.


Diese Praxisänderung wird den interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis am 25. November 2022 unterbreitet.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor, Stv. Direktor
Eric Meier, Vizedirektor

 
 
 
 

Newsletter-Abonnement bearbeiten oder kündigen

Kontakt

© ige 2024