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Newsletter IGE | IPI

28. Juni 2023

 
 

Newsletter Nr. 3/2023 «Juristische Informationen» / Newsletter Nr. 2023/06-3 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren


Wir freuen uns, Ihnen einen gemeinsamen Newsletter «Juristische Informationen» (Nr. 3/2023) sowie Marken und Designs (Nr. 2023/06-3) zukommen zu lassen und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

 

01 Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023

02 Inkrafttreten der Praxisänderung in Bezug auf «Eventmarken»

 

01 Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023

 

Im Anschluss an die Harmonisierung der verschiedenen Verfahren und der Registerführung in den Bereichen Marken, Designs und Patente hat sich das IGE zum Ziel gesetzt, neue Richtlinien zu erarbeiten, welche diese Harmonisierung reflektieren. Diese harmonisierten Richtlinien betreffen die Teile «Allgemeiner Teil», «Eintragungs-/Erteilungsverfahren» und «Registerführung» und wurden den interessierten Kreisen zur Konsultation unterbreitet.


Des Weiteren hat das IGE seine Markenrichtlinien («Internationale Markenregistrierung», «Materielle Markenprüfung», «Widerspruchsverfahren» und «Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs») sowie die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen teilweise revidiert.


Diese Richtlinien werden am 1. Juli 2023 in Kraft treten und ab jenem Zeitpunkt auf alle hängigen Verfahren angewendet. Sie sind auf der Webseite des IGE abrufbar.

 

I.    Teilweise Revision der Richtlinien in Markensachen


Das IGE hat Teile seiner Richtlinien in Markensachen überarbeitet («Internationale Markenregistrierung», «Materielle Markenprüfung», «Widerspruchsverfahren» und «Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs») und dabei insbesondere einerseits die neusten Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts berücksichtigt sowie andererseits die seit der letzten Revision vollzogenen und jeweils per Newsletter kommunizierten Praxisänderungen aufgenommen. Gleichzeitig wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und Beispiele aktualisiert.

 

II.    Revision der Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen


Im Wesentlichen sind folgende Punkte hervorzuheben:

 

  • Formelle Anweisungen, die neu Gegenstand der formellen Richtlinien in Patentsachen des IGE sind, sind nicht mehr Teil der Sachprüfungsrichtlinien. Auf die relevanten Teile der formellen Richtlinien wird hingewiesen. Sinnvolle Präzisierungen sind ggf. beibehalten worden.
  • Prozessbezogene oder organisatorische Hinweise sind ebenfalls aus den Sachprüfungsrichtlinien entfernt worden.
  • In Kapitel 13 betreffend die ergänzenden Schutzzertifikate (ESZ) sind die neuesten schweizerischen Gerichtsentscheide erwähnt worden.
  • Einzelne Formulierungen sind im Hinblick auf eine klarere Darstellung und ohne Auswirkungen auf das Materielle präzisiert bzw. umformuliert worden.

 

III.    Neue Richtlinien in Patent- und Designsachen


Bis vor Kurzem bestanden vollständige und aktuelle Richtlinien einzig für die Marken (Richtlinien in Markensachen vom 01.03.2022). Bei den Patenten waren lediglich die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen (Sachprüfungsrichtlinien vom 01.01.2021) publiziert und bei den Designs gab es noch keine Richtlinien. In den letzten Monaten wurden die Verfahren und die Registerführung in allen drei Schutzbereichen harmonisiert, soweit dies aufgrund übereinstimmender Rechtsgrundlagen möglich war. Diese Harmonisierung wird nun auch in den Richtlinien reflektiert. Das IGE hat damit nun erstmals öffentlich zugängliche Richtlinien für alle Verfahren in Patent- und Designsachen erarbeitet.

 

02 Inkrafttreten der Praxisänderung in Bezug auf «Eventmarken»

 

Mit dem verbundenen Newsletter 4/2022 «Juristische Informationen» und 2022/07-09-1 Marken und Designs hat das IGE über die Absicht orientiert, gestützt auf das Urteil des BGer 4A_518/2021 im Verfahren zwischen den Parteien PUMA Se und FIFA – das mittlerweile als BGE 148 III 257 publiziert wurde – die Praxis in Bezug auf das Prüfen der Unterscheidungskraft von «Eventmarken» (Zeichen nach dem Muster «Ort plus Jahr» und «Anlass plus Jahr», hinterlegt ohne zusätzliche unterscheidungskräftige Elemente) zu ändern.


Die interessierten Kreise haben die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt und den Ansatz des IGE überwiegend unterstützt.


In diesem Zusammenhang hat das IGE festgestellt, dass seine bisherige Praxis zu Hinweisen auf Veranstaltungen, die nach anderem Muster (z.B. ohne Jahreszahl) gebildet sind, nicht sachgerecht war. Es wird daher in Zukunft generell Hinweise auf Veranstaltungen ohne zusätzliche unterscheidungskräftige Elemente nicht mehr nur für mit der Vorbereitung und Durchführung des Anlasses verbundene Dienstleistungen sowie für Inhaltswaren zurückweisen, sondern unter dem Gesichtspunkt der Zweckbestimmung auch für Waren, die mit der Durchführung des Anlasses in Zusammenhang stehen.


Die neue Praxis, wie sie im erwähnten Newsletter beschrieben und vorstehend angeführt ist, wird per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt und ab jenem Zeitpunkt auf alle hängigen Verfahren angewendet. Die betroffene Ziffer 4.4.2.7.9 in Teil 5 der Richtlinien in Markensachen wird entsprechend angepasst.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum


Felix Addor, Stv. Direktor
Eric Meier, Vizedirektor

 
 
 
 

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