Im Anschluss an die Harmonisierung der verschiedenen Verfahren und der Registerführung in den Bereichen Marken, Designs und Patente hat sich das IGE zum Ziel gesetzt, neue Richtlinien zu erarbeiten, welche diese Harmonisierung reflektieren. Diese harmonisierten Richtlinien betreffen die Teile «Allgemeiner Teil», «Eintragungs-/Erteilungsverfahren» und «Registerführung» und wurden den interessierten Kreisen zur Konsultation unterbreitet.
Des Weiteren hat das IGE seine Markenrichtlinien («Internationale Markenregistrierung», «Materielle Markenprüfung», «Widerspruchsverfahren» und «Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs») sowie die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen teilweise revidiert.
Diese Richtlinien werden am 1. Juli 2023 in Kraft treten und ab jenem Zeitpunkt auf alle hängigen Verfahren angewendet. Sie sind auf der Webseite des IGE abrufbar.
I. Teilweise Revision der Richtlinien in Markensachen
Das IGE hat Teile seiner Richtlinien in Markensachen überarbeitet («Internationale Markenregistrierung», «Materielle Markenprüfung», «Widerspruchsverfahren» und «Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs») und dabei insbesondere einerseits die neusten Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts berücksichtigt sowie andererseits die seit der letzten Revision vollzogenen und jeweils per Newsletter kommunizierten Praxisänderungen aufgenommen. Gleichzeitig wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und Beispiele aktualisiert.
II. Revision der Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen
Im Wesentlichen sind folgende Punkte hervorzuheben:
- Formelle Anweisungen, die neu Gegenstand der formellen Richtlinien in Patentsachen des IGE sind, sind nicht mehr Teil der Sachprüfungsrichtlinien. Auf die relevanten Teile der formellen Richtlinien wird hingewiesen. Sinnvolle Präzisierungen sind ggf. beibehalten worden.
- Prozessbezogene oder organisatorische Hinweise sind ebenfalls aus den Sachprüfungsrichtlinien entfernt worden.
- In Kapitel 13 betreffend die ergänzenden Schutzzertifikate (ESZ) sind die neuesten schweizerischen Gerichtsentscheide erwähnt worden.
- Einzelne Formulierungen sind im Hinblick auf eine klarere Darstellung und ohne Auswirkungen auf das Materielle präzisiert bzw. umformuliert worden.
III. Neue Richtlinien in Patent- und Designsachen
Bis vor Kurzem bestanden vollständige und aktuelle Richtlinien einzig für die Marken (Richtlinien in Markensachen vom 01.03.2022). Bei den Patenten waren lediglich die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen (Sachprüfungsrichtlinien vom 01.01.2021) publiziert und bei den Designs gab es noch keine Richtlinien. In den letzten Monaten wurden die Verfahren und die Registerführung in allen drei Schutzbereichen harmonisiert, soweit dies aufgrund übereinstimmender Rechtsgrundlagen möglich war. Diese Harmonisierung wird nun auch in den Richtlinien reflektiert. Das IGE hat damit nun erstmals öffentlich zugängliche Richtlinien für alle Verfahren in Patent- und Designsachen erarbeitet.