Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser
Wir freuen uns, Ihnen den Newsletter «Juristische Informationen» Nr. 2/2023 zukommen zu lassen.
Leistungsschutz für Medien
Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten. Davon sollen auch die Medienschaffenden profitieren. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eröffnet. Sie dauert bis zum 15. September 2023.
Die Dokumente zur Vernehmlassung finden Sie auf der Website des Bundes
Laufende Vernehmlassungen.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
Zu den Informationen auf unserer Website
Mit freundlichen Grüssen
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor, Stv. Direktor