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Wir freuen uns, Ihnen den Newsletter «Juristische Informationen» Nr. 1/2023 zukommen zu lassen.
Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschungen
Fake-Produkte sollen künftig einfacher zerstört werden können: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Entwurf des Bundesgesetzes über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht an das Parlament überwiesen.
Neu sollen Rechteinhaber bei einem Antrag auf Zollhilfe entweder die Vernichtung nach dem bisherigen oder nach dem vereinfachten Verfahren beantragen können. Mit letzterem können Fälschungen aus Kleinsendungen immer dann einfacher vernichtet werden, wenn sich der Besteller der Ware der Vernichtung nicht widersetzt.
Für beide Verfahren soll neu das IGE zuständig sein. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird uns die eingezogenen Nachahmungen zustellen, wir leiten anschliessend das weitere Verfahren bis zur Vernichtung der Waren in die Wege. Das entlastet das BAZG und lässt ihm mehr Zeit für Kontrollen.
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Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor, Stv. Direktor