In seinem Newsletter 2024/02 Marken und Designs hat das IGE darauf hingewiesen, dass es seine Strategie zur Praxisentwicklung im Markenbereich in die Vernehmlassung gegeben hat. Mehrere Verbände haben auf diese Einladung geantwortet; das IGE bedankt sich bei ihnen.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Strategie des IGE den Bedürfnissen der interessierten Kreise entspricht. Letztere bestätigten die Berechtigung der Projekte, auf die sich das IGE in Zukunft konzentrieren will. Dabei handelt es sich um die folgenden Themen:
- Zeichen, die auf den thematischen Inhalt hinweisen;
- Öffentliche Zeichen, die durch Spezialgesetze geschützt sind (Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG, SR 232.21), Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (SR 232.23) und Bundesgesetz zum Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (SR 232.22));
- Virtuelle Waren und Dienstleistungen, die in virtuellen Umgebungen erbracht werden: Gleichartigkeit mit physischen Waren und Dienstleistungen, die in der physischen Welt erbracht werden;
- Schutzumfang von Marken in Widerspruchsverfahren (Praxis bezüglich der Akronyme und des erweiterten Schutzumfangs).
Die Analysen und Schlussfolgerungen des IGE zu diesen Projekten werden Gegenstand von Vernehmlassungen bei den repräsentativen Verbänden der interessierten Kreise sein.
Die Vernehmlassung ermöglichte es auch, die Bedeutung der Fragen zum Gebrauch im Sinne von Art. 11 MSchG aufzuzeigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Technologien. Diese Thematik wird das IGE vorrangig beschäftigen, sobald die obgenannten Projekte abgeschlossen sind.
Das IGE behält sich selbstverständlich das Recht vor, weitere Entwicklungen seiner Praxis zu priorisieren, falls die Rechtsprechung oder andere Umstände dies erfordern sollten.