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Newsletter IGE | IPI

30. Mai 2024

 
 

Newsletter 2024/05 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren 


Es freut uns, Ihnen die Mai-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden. 

 
 
 

1  Entwicklung der Praxis in Markensachen: Ergebnis der Vernehmlassung
2  Indirekter Nachweis der Verkehrsdurchsetzung mittels Belegen: Tabelle als Hilfestellung
3  Seminar «Letzte Entwicklungen im Markenrecht» in Genf
4  Zwischen Urheberrecht und digitaler Revolution

 
 
 

1 Entwicklung der Praxis in Markensachen – Ergebnis der Vernehmlassung

 

In seinem Newsletter 2024/02 Marken und Designs hat das IGE darauf hingewiesen, dass es seine Strategie zur Praxisentwicklung im Markenbereich in die Vernehmlassung gegeben hat. Mehrere Verbände haben auf diese Einladung geantwortet; das IGE bedankt sich bei ihnen.


Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Strategie des IGE den Bedürfnissen der interessierten Kreise entspricht. Letztere bestätigten die Berechtigung der Projekte, auf die sich das IGE in Zukunft konzentrieren will. Dabei handelt es sich um die folgenden Themen:

 

  • Zeichen, die auf den thematischen Inhalt hinweisen;
  • Öffentliche Zeichen, die durch Spezialgesetze geschützt sind (Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG, SR 232.21), Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (SR 232.23) und Bundesgesetz zum Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (SR 232.22));
  • Virtuelle Waren und Dienstleistungen, die in virtuellen Umgebungen erbracht werden: Gleichartigkeit mit physischen Waren und Dienstleistungen, die in der physischen Welt erbracht werden;
  • Schutzumfang von Marken in Widerspruchsverfahren (Praxis bezüglich der Akronyme und des erweiterten Schutzumfangs).

 

Die Analysen und Schlussfolgerungen des IGE zu diesen Projekten werden Gegenstand von Vernehmlassungen bei den repräsentativen Verbänden der interessierten Kreise sein.


Die Vernehmlassung ermöglichte es auch, die Bedeutung der Fragen zum Gebrauch im Sinne von Art. 11 MSchG aufzuzeigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Technologien. Diese Thematik wird das IGE vorrangig beschäftigen, sobald die obgenannten Projekte abgeschlossen sind.


Das IGE behält sich selbstverständlich das Recht vor, weitere Entwicklungen seiner Praxis zu priorisieren, falls die Rechtsprechung oder andere Umstände dies erfordern sollten.

 

2 Indirekter Nachweis der Verkehrsdurchsetzung mittels Belegen: Tabelle als Hilfestellung

 

Die Hinterleger bzw. Vertreter haben beim Nachweis der Verkehrsdurchsetzung eine Mitwirkungspflicht an der Feststellung des Sachverhalts (Art. 13 Abs. 1 lit. a VwVG; vgl. BVGer B-1456/2016, E. 8.8 – SCHWEIZ AKTUELL; vgl. auch Richtlinien in Markensachen, Teil 1, Ziff. 5.4.2, unter www.ige.ch). Für die Einreichung von Belegen, welche die Verkehrsdurchsetzung glaubhaft machen sollen, bestehen zwar keine speziellen Formvorschriften. Das IGE empfiehlt jedoch, die Beweismittel in einem Beilagenverzeichnis zusammenzufassen und zu nummerieren. Dabei sollen die Parteien in ihren Eingaben für jede vorgebrachte Tatsache die angebotenen Beweismittel mit Verweis auf das Beilagenverzeichnis nennen, auf welche sie sich stützen (vgl. Richtlinien, a.a.O., Teil 1, Ziff. 5.4.4.1.2). Das IGE bietet zu diesem Zweck neu eine Hilfestellung in Form einer Tabelle und den dazu gehörenden Erläuterungen an, welche sowohl von IP-Professionals als auch von Direkthinterlegern verwendet werden kann.

 

3 Seminar «Letzte Entwicklungen im Markenrecht» in Genf

 

Die 21. Ausgabe des IGE/LES Seminars «Neueste Entwicklungen im Markenrecht» wird am Donnerstag, 21. November 2024 im Novotel Genf stattfinden. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

4 Zwischen Urheberrecht und digitaler Revolution

 

Die Kultur- und Kreativwirtschaft steht unter dem Eindruck von sich rasant entwickelnden Technologien. Künstliche Intelligenz und digitale Plattformen prägen eine neue Landschaft mit grundlegenden Auswirkungen auf das zukünftige Kultur- und Kreativschaffen. Für einen verantwortungsvollen Umgang beim Einsatz von KI und Plattformen, basierend auf rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Überlegungen, braucht es einen gesellschaftlichen Diskurs. Das IGE bietet mit dem Publikumsanlass CLTR 2024 («Culture 2024») am 5. November in Basel eine physische Plattform dazu. → Mehr erfahren

 

Freundliche Grüsse

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

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