Mit Newsletter 2023/06-2 Marken und Designs hatte das IGE informiert, dass es bis Ende Jahr überprüft, welche Auswirkungen die neuen Begriffe der alphabetischen Liste der Nizza-Klassifikation betreffend «virtuelle Waren» auf die Markenpraxis haben und entscheiden wird, ob die Klassierungspraxis entsprechend angepasst wird. Die interessierten Kreise (Verbände) wurden in diese Überprüfung involviert. Wir können Ihnen mitteilen, dass das IGE ab dem 1.1.2024 sämtliche neuen Begriffe der alphabetischen Liste akzeptieren wird.
Die Klassierungspraxis wird im neuen Kapitel Ziffer 4.16 in Teil 2 der Richtlinien in Markensachen abgebildet. Gleichzeitig wurde im Kapitel 4.2 des Teils 2 die neue Regel der allgemeinen Anmerkungen der Nizza-Klassifikation betreffend in virtuellen Umgebungen erbrachte Dienstleistungen aufgenommen. Zudem haben wir die Gelegenheit genutzt, in Ziffer 4.4 die Ausführungen zum ehemaligen Oberbegriff der Klassenüberschrift der Klasse 45 («Von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse») durch einen Hinweis in einer neuen Fussnote zu ersetzen.
Wie jedes Jahr hat der Expertenausschuss von Nizza zudem über eine Vielzahl von Neuaufnahmen, Änderungen oder Löschungen von Begriffen der alphabetischen Liste der Nizza-Klassifikation diskutiert und entschieden. Eine Zusammenstellung aller Änderungen ist auf den Webseiten der WIPO ersichtlich (in Englisch und Französisch).
Fragen betreffend die Änderungen und deren konkrete Umsetzung können an die E-Mail-Adresse wdl@ipi.ch gerichtet werden.
Die aktualisierten Richtlinien in Markensachen treten am 1.1.2024 in Kraft und sind auf der Webseite des IGE abrufbar.
Die Klassifikationshilfe des IGE wird wie üblich per Anfang Januar 2024 aktualisiert werden.