Anlässlich des diesjährigen Frühjahrstreffens mit den IP-interessierten Verbänden wurde der Wunsch geäussert, die sogenannten «Refus Provisoires Partiels» (vorläufige teilweise Schutzverweigerungsmitteilungen), die vom IGE bei Internationalen Registrierungen mit Schutzausdehnung auf die Schweiz an die WIPO übermittelt werden, dahingehend zu überarbeiten, dass daraus nicht nur ersichtlich wird, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke zugelassen, sondern auch, für welche Waren und/oder Dienstleistungen sie zurückgewiesen wird. Dies wird durch eine Gesamtschau des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (WDL) innerhalb der Erläuterung der Rückweisungsgründe geschehen, wobei die problematischen Waren und Dienstleistungen «fett» markiert werden.
Diese modifizierten Schutzverweigerungen, deren Vorteil u.a. ein vereinfachter Abgleich mit der englischen Version der WDL ist, werden ab dem 1. Dezember 2023 vom IGE verwendet.